Schimmel: Mieter haftet bei falschen Lüftungsverhalten
Schimmel in der Wohnung wegen unzureichendem Lüftungsverhalten
Ein Vermieter hatte durch verschiedene Modernisierungsmaßnahmen und energetische Maßnahmen die Isolierung der Mietwohnung stark verbessert. Der Mieter lüftete die Wohnung wie bisher regelmäßig. Dennoch trat nach kurzer Zeit Schimmel in der Wohnung auf, weil das Lüftungsverhalten des Mieters durch die Modernisierungsarbeiten nicht mehr ausreichend war.
Keine Mietminderung – Mieter haftet für Schaden durch Schimmel in der Wohnung
Das Amtsgericht entschied: Verbessert ein Vermieter die Wärmedämmung der Mietwohnung, so muss der Mieter vermehrt lüften und heizen, um auf diese Weise Schimmel vorzubeugen. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, den Mieter hierauf hinzuweisen.
Bildet sich wegen nicht ausreichender Belüftung und Beheizung durch den Mieter Schimmel in einer modernisierten Mietwohnung, ist eine Mietminderung ausgeschlossen. Als Verursacher haftet der Mieter für den entstandenen Schaden (AG Nürtingen, Urteil v. 09.06.2010, Az. 42 C 1905/09).
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