Der Gesetzgeber gibt im Arbeitszeitgesetz vor, in welchem Rahmen Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern getroffen werden können. Dieses Gesetz dient der Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Hier werden die maximale Arbeitszeit, die Mindestruhezeit und die Arbeitspausen festgelegt.
Unsere Unternehmen haben auch das Bedürfnis nach mehr Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, damit Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Hier werden den Betrieben das Recht auf abweichende Regelungen eingeräumt – sofern es im Rahmen bleibt.
Diese Begriffe zum Arbeitszeitrecht sollten Ihnen geläufig sein:
- Arbeitszeit
Das ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Diese beträgt in der Regel acht Stunden pro Tag. - Arbeitszeitdauer
An Werktagen darf die Dauer acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann maximal zehn Stunden betragen, wenn innerhalb
von sechs Monaten oder innerhalb vierundzwanzig Wochen im Durchschnitt 8
Stunden nicht überschritten werden. Der nächste Arbeitsbeginn darf
nicht früher als elf Stunden sein. - Nachtzeit
Die Zeit zwischen 23 Uhr bis sechs Uhr früh. - Sonntagsarbeit
Diese ist am Sonntag und an gesetzlichen
Feiertagen nicht erlaubt. Außer in bestimmten Branchen, wie
Rettungswesen, Rundfunk, Pflegebereich, etc. Jeder Arbeitnehmer hat aber
das Recht auf fünfzehn freie Sonntage pro Jahr.
Als Nachtarbeiter genießen Sie besondere Schutzrechte:
- Nachtschicht
Sie darf an Werktagen nicht mehr als acht Stunden dauern, in Ausnahmefällen jedoch zehn. Allerdings ist der Ausgleichszeitraum verkürzt. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf innerhalb von vier Wochen höchstens acht Stunden pro Werktag betragen. - Anspruch auf medizinische Untersuchung
Sie haben vor Aufnahme Ihrer Nachttätigkeit Anspruch auf eine medizinische Untersuchung. Danach regelmäßig alle drei Jahre. Wenn Sie älter als fünfzig Jahre alt sind, können Sie sich jährlich auf Kosten des Arbeitgebers untersuchen lassen. - Wenn Ihre Gesundheit gefährdet ist
Wenn Sie weiter in der Nacht arbeiten, also die Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz nicht möglich ist, so sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber gemeinsam eine praktikable Lösung suchen und mit Ihren gesundheitlichen und persönlichen Bedürfnissen in Einklang bringen. - Wenn Sie mindestens ein Kind unter zwölf Jahren haben
gilt das gleich wie beim obigen Punkt. - Sie genießen Zugang auf betriebliche Weiterbildung
Als Nachtarbeitnehmer genießen Sie das Recht, sich betrieblich weiterzubilden und aufstiegsfördernde Maßnahmen mit Unterstützung des Arbeitgebers zu treffen.