Schichtarbeit für Azubis: Geht das?

Auch in einem Schichtbetrieb sollte effiziente Ausbildung stattfinden. Aber dürfen Azubis ebenfalls Schichtarbeit leisten? Und was ist, wenn sie minderjährig sind?

Auszubildende kommen nicht in den Ausbildungsbetrieb, um möglichst produktiv zu sein. Sie sollten vielmehr möglichst viel lernen. Und vor allem sollten Sie das lernen, was im Ausbildungsrahmenplan steht. Und wenn dies gewährleistet ist, dann können Azubis durchaus auch mit ihren Arbeitszeiten in den Schichtbetrieb integriert werden.

Eine Untersuchung der Uni Erlangen-Nürnberg hat vielmehr ergeben: Weder gesundheitlich noch von der Lebensqualität her müssen Azubis, die in die Schichtarbeit (2-Schicht-System) integriert sind, Abstriche machen. Es ist also möglich, dies einem Azubi abzuverlangen, wenn das mit dem Ausbildungsrahmenplan vereinbar ist. Und negative Folgen sind auch nicht zu befürchten.

Schichtarbeit: Vorsicht bei minderjährigen Azubis
Einschränkungen gibt es aber dennoch – und zwar bei minderjährigen Auszubildenden. Für die gilt nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Und das sieht gleich mehrere Beschränkungen für Azubis unter 18 vor:  

  • Sie dürfen minderjährige Azubis im Normalfall nicht am Wochenende beschäftigen. Ausnahmeregelungen gibt es lediglich in einzelnen Branchen wie im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft und im Verkauf.  
  • 40 Stunden in der Woche sind das Limit. Das gilt für minderjährige Azubis auch, wenn sie den Regeln der Schichtarbeit unterworfen sind.  
  • Zwischen 2 Schichten muss ausreichend Pause liegen. Das sind für Auszubildende unter 18 Jahren minimal 12 Stunden.
  • Auch wenn Schichtarbeit angesagt ist: Nacharbeit ist für minderjährige Auszubildende tabu. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen diese Grenzen aufgeweicht werden können (Gaststättengewerbe, Landwirtschaft, Bäckerhandwerk), ist eine Beschäftigung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht möglich.