Schäden an Ihrer Immobilie: Wer zahlt was?

Vorbei sind die Zeiten der milden Winter und der typisch deutschen Sommer. Frost, Schneeberge, Unwetter, Hagel und Sturm sorgen immer häufiger in Deutschland für Schäden. Nicht nur auf den Straßen in Form von Schlaglöchern, sondern sie führen auch zu Schäden an Immobilien. Sind diese vermietet, so stellt sich die Frage, wie die Kostenverteilung zwischen Hauseigentümern und Mietern gesetzlich geregelt ist.

Wer zahlt was?
Bei Feuchtigkeit und sogenannten Rohrschäden im Keller und Tiefgaragen
Wenn Außenflächen an Keller angrenzen, müssen diese regelmäßig vom Schnee freigeschaufelt werden. Auch die Einfahrten zu den Garagen gehören dazu.

Zuständig ist derjenige, der auch den Winterdienst übernimmt. Um Rohrschäden in den Kellern vorzubeugen, müssen je nach Situation vor Ort Mieter oder Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Kellerräume warm genug sind. 

Bei Feuchtigkeit auf Balkon und Terrasse
Wenn viel Schnee auf Terrasse oder Balkon liegt, dann können Türen und Hauskanten zu Gefahrenzonen für Tauwasser werden, das ins Gemäuer eindringen kann. Der Bewohner einer Wohnung ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Terrasse und Balkon frei von Schnee sind. Eine Privathaftpflicht zahlt normalerweise nur für Schäden, die die Nachbarwohnung betreffen.

Darum lieber Versicherter: Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungspolice und vergewissern Sie sich, welche Schäden Ihre Privathaftpflicht im Fall der Fälle übernimmt.

Schäden am Hausdach
Hausdächer müssen von schweren Schneemassen befreit werden, da das Tragwerk durch das hohe Gewicht beschädigt werden kann. Und bei Tauwetter sickert Feuchtigkeit ein.

Bei Schäden am Dach haftet der Eigentümer. Bei grober Fahrlässigkeit ersetzt die Wohngebäudeversicherung nur einen Teil des Schadens. Für Sie wichtig als Mieter: Die Kosten des Winterdienstes am Hausdach kann Ihr Vermieter nicht auf Sie als Mieter weitergeben.

Umgestürzte Bäume aufgrund von Sturm und Hagel
Die Kosten der Beseitigung von umgestürzten Bäumen werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn Sie als Hauseigentümer ein neueres Vertragswerk haben. Also noch einmal, prüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese auf dem neuesten Stand ist und derartige Schäden übernimmt. Ansonsten kann es für Sie als Hauseigentümer teuer werden. Einen großen Baum zu beseitigen kann bis zu 800 EUR kosten.