Die Anmeldung zum Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, bietet den Aktionären die kostengünstige und risikoarme Möglichkeit, doch noch ihre Ansprüche gegen VW geltend zu machen. Außerdem wichtig: „Durch die Anmeldung zum Verfahren wird die Verjährung der möglichen Ansprüche gehemmt“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
VW-Aktie stürzt nach Abgasmanipulationen ab
Vor rund zwei Jahren wurde bekannt, dass Volkswagen die Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert hat. Die Aktie verlor daraufhin beträchtlich an Wert und die Kursverluste konnten bis heute nicht wieder aufgefangen werden. Im Musterverfahren wird nun geklärt werden, ob Volkswagen gegen seine Informationspflichten verstoßen und seine Aktionäre zu spät im Wege einer Ad-hoc-Meldung informiert hat. Dann hätte der Autobauer sich schadensersatzpflichtig gemacht. Denn nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Innformationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich veröffentlicht werden. Ist dies nicht geschehen, haben die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz. „Vieles deutet inzwischen darauf hin, dass der VW-Vorstand schon früher Kenntnis von den Manipulationen hatte. Daher dürften die VW-Aktionäre nach meiner Einschätzung gute Aussichten auf Schadensersatz haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Auftakt des Musterverfahrens im April 2018
Nach Angaben des Oberlandesgerichts Braunschweig haben die Schadensersatzklagen gegen VW ein Volumen von rund 8,8 Milliarden Euro erreicht. Als Musterkläger wurde mit der Deka Investment GmbH ein institutioneller Anleger als Musterkläger ausgewählt. Das Urteil im Musterverfahren wirkt sich zunächst nur auf den Musterkläger und die Beigeladenen aus. Durch eine rechtzeitige Anmeldung zum Musterverfahren können aber auch Aktionäre, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, von der Entscheidung profitieren, da sich dieses Urteil dann auch auf weitere Fälle übertragen lässt. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Ursprünglich war der Auftakt des Musterverfahrens für Anfang 2018 geplant, wird sich nun aber verzögern. Die erste mündliche Verhandlung wurde nun auf den 9. April 2018 terminiert.