Damit ist gemeint, dass, wenn sie vor der Kündigung auf einem vertretbaren Rechtsstandpunkt stehen, sorgfältig abgewogen und die Kündigung nicht fahrlässig ausgesprochen haben, Sie Forderungen auf Schadensersatz zurückweisen können. Auch dann, wenn Sie einen Kündigungsschutzprozess verloren haben.
Schadensersatz droht Ihnen beispielsweise in diesen Fällen, in denen eine erkennbar unwirksame Kündigung vorliegt:
– Ausspruch der Kündigung ohne Beteiligung des Betriebsrates
– Kündigung, ohne bestehenden Sonderkündigungsschutz zu beachten
– ordentliche Kündigung unter Nichtbeachtung der Kündigungsfrist