Sanierung oder Neubau? BFH urteilt zu Steuererleichterungen
Baubehörde sagt „Sanierung“, Finanzamt sagt „Neubau“
Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die beantragten Steuererleichterungen zwar gewährt, sie jedoch unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt. Bei der Nachprüfung kam es selbst zu dem Schluss: Der Ausbau eines Dachgeschosses im Sanierungsgebiet komme einem Neubau gleich und keiner Sanierung. Somit seien die gewährten Steuervorteile ausgeschlossen.
Die Baubehörde dagegen hatte entschieden: Hier liegt eine Sanierung vor. Beim Dach des Gebäudes habe es sich nach Kriegsschäden nur um ein Notdach gehandelt.
BFH: Finanzamt darf Fall nicht neu aufrollen
Die Richter des BFH stellten klar: Das Finanzamt muss sich an die Entscheidung der zuständigen Baubehörde halten. Das Recht, als Neubau einzustufen, was die Baubehörde längst als Sanierung bewilligt hatte, steht dem Finanzamt nicht zu.
Bildnachweis: Friedberg / Adobe Stock
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