Säumniszuschlag? Stellen Sie einen Antrag auf Erlass!

Sie sind ein an sich zuverlässiger Steuerzahler. Aus einem einmaligen Versehen oder etwa wegen einer plötzlichen Krankheit haben Sie aber einen Steuerzahlungstermin versäumt. Dafür wird automatisch ein so genannter Säumniszuschlag verhängt: 1 Prozent der Steuerschuld je angefangenem Monat. Pech gehabt?
Was viele Unternehmer nicht wissen: Während Steuerschulden nur in den seltensten Fällen erlassen werden, können Sie das für den Säumniszuschlag – zumindest beim 1. Mal – relativ leicht bewirken. Stellen Sie einen Antrag auf Erlass aus Billigkeitsgründen, indem Sie sich auf Ihre sonstige Zuverlässigkeit berufen und ggf. den – nachvollziehbaren – Grund für die Fristversäumnis nennen (Krankheit, längerer Urlaub etc.)!
Das ist oft sogar telefonisch möglich und erfolgreich – rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an, und fragen Sie nach. Eventuell fordert er Sie auf, den Erlassantrag schriftlich zu stellen. Doch auch das haben Sie dann fix erledigt. 40 € Ersparnis sind schnell drin:

Für das Jahr 2005 müssen Sie 4.000 € Steuern nachzahlen, die am 5.10.2006 fällig waren. Sie haben die Sache auf Termin gelegt, sich aber am 1.10. den Arm gebrochen. Als Sie eine Woche später wieder dazu kommen, Ihre geschäftlichen Angelegenheiten zu regeln, merken Sie Ihr Versäumnis und überweisen das Geld sofort. Obwohl es nur wenige Tage verspätet ankommt, wird automatisch ein Säumniszuschlag von 1 % der Steuerschuld, das sind 40 €, für den angebrochenen Monat verhängt.

Sie rufen Ihren Sachbearbeiter an und erklären ihm Ihre Lage. Da Sie bisher stets pünktlich gezahlt haben, erlässt er Ihnen die 40 € ohne weitere Umstände. Hätten Sie sich nicht gerührt, wäre das nicht erfolgt!