Sabbatjahr oder Sabbatical: Wer hat Anspruch (1)

Das Sabbatjahr (Sabbatical) erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei Arbeitnehmern. Aber wann haben Ihre Mitarbeiter neben dem Wunsch nach einem Sabbatjahr auch einen entsprechenden Anspruch?

Die häufigsten Gründe für ein Sabbatjahr (engl. Sabbatical) sind persönlicher Natur, etwa persönliche Projekte, die geplante Neuorientierung, die Reaktion auf einen persönlichen Umbrauch oder ein Burnout. Aber auch die geplante Weiterbildung kann Grund für ein Sabbatjahr sein.

Um eine solche Auszeit vom Job fordern zu können, braucht der Anspruch eine Rechtsgrundlage. Eine Vorreiterrolle spielt hier der öffentliche Dienst. In fast allen Bundesländern ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die Möglichkeit eines Sabbatjahrs geregelt.

Die Wirtschaft zieht beim Sabbatjahr bzw. dem Ansruch auf ein Sabbatical nur langsam nach.

Sabbatjahr: Worauf der Anspruch gegründet sein kann
Ihre Mitarbeiter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Es bleiben somit drei mögliche Rechtsquellen, auf die man sich berufen kann:

  1. Sabbatjahranspruch aufgrund eines anwendbaren Tarifvertrages
  2. Der Anspruch auf ein Sabbatjahr ergibt sich bereits aus dem Arbeitsvertrag
  3. Sie einigen sich mit Ihrem Mitarbeiter auf ein Sabbatical.

Wenn weder eine tarifvertragliche, noch eine arbeitsvertragliche Regelung besteht, sind Sie nicht verpflichtet, dem Wunsch des Mitarbeiters nach einem Sabattjahr zu folgen. Denn darauf hat der Mitarbeiter keinen rechtlichen Anspruch.