Rundfunkgebühren: Sie müssen auch für Autoradios in geschäftlich genutzten Privatwagen zahlen
Sogar wenn Sie ein Hobby mit gewerbeähnlichem Charakter ausüben, kann Ihnen eine geschäftliche Nutzung Ihres Privatwagens unterstellt werden, wie der folgende Fall zeigt. Ein Hobby-Imker sollte für Rundfunkgebühren für das Radio in seinem Privatwagen, den er für die Ausübung seines Hobbys nutzte, Rundfunkgebühren zahlen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht (OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008, Az: 7 A 11107/07). Da der Hobby-Imker nachweisen konnte, dass er mit seiner Imkerei keinen Gewinn erzielt, entschieden die Richter, dass er für sein Autoradio doch keine Rundfunkgebühren zahlen muss.
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