Rundfunkgebühren: Sie müssen auch für Autoradios in geschäftlich genutzten Privatwagen zahlen
Lesezeit: < 1 MinuteSogar wenn Sie ein Hobby mit gewerbeähnlichem Charakter ausüben, kann Ihnen eine geschäftliche Nutzung Ihres Privatwagens unterstellt werden, wie der folgende Fall zeigt. Ein Hobby-Imker sollte für Rundfunkgebühren für das Radio in seinem Privatwagen, den er für die Ausübung seines Hobbys nutzte, Rundfunkgebühren zahlen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht (OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008, Az: 7 A 11107/07). Da der Hobby-Imker nachweisen konnte, dass er mit seiner Imkerei keinen Gewinn erzielt, entschieden die Richter, dass er für sein Autoradio doch keine Rundfunkgebühren zahlen muss.
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