Rund um das Urlaubsentgelt: Was alles dazu gehört (Teil 1)
Urlaubsentgeld nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst
Danach bemisst sich das Urlaubsentgelt nach "dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes".
Unter diesen Voraussetzungen zählen zum Urlaubsentgelt folgende Positionen:
Grundlage des Urlaubsentgelts |
Keine Grundlage des Urlaubsentgelts |
Grundgehalt |
Gewinn- und Umsatzbeteiligungen |
Zulagen mit Bezug zur Arbeitsleistung wie Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen, Nachtzulagen, Auslandszulagen |
Gratifikationen, die für das ganze Jahr gezahlt werden |
Vergütung für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft |
Einmalige tarifliche Ausgleichszahlungen |
Sachbezüge wie freie Kost |
Einmalige Zuwendungen wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt |
Erfolgsanhängige Faktoren wie Akkordzulagen |
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Provisionen |
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Verdienstausfälle wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfall oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht, ( § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). |
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