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Rürup-Rente: Staatlich gefördert, aber nur mit Auflagen

Als Selbstständiger, der privat für sein Alter vorsorgt, müssen Sie sich jetzt neu orientieren. Denn seit dem 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Beiträge in die klassischen Vorsorgeformen können Sie seither bei neu abgeschlossenen Verträgen nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Staatliche Förderung für die Vorsorge von Selbstständigen gibt es nur noch mit der neuen Rürup-Rente.

geschrieben von Burkhard Strack
in Businesstipps, Unternehmen
Rürup-Rente: Staatlich gefördert, aber nur mit Auflagen

Rürup-Rente: Staatlich gefördert, aber nur mit Auflagen

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Begünstigt sind Einzahlungen bis zu 20.000 Euro. In diesem Jahr dürfen Sie bis zu 60 % Ihrer Einzahlungen – maximal also 12.000 Euro – steuerlich geltend machen. Der geförderte Anteil steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozentpunkte. Danach werden Ihre Beiträge für die Rürup-Rente vollständig bei der Steuer eingerechnet. Als Selbstständiger können Sie mit der Rürup-Rente deutlich mehr Steuern sparen als sozialversicherungspflichtige Angestellte. Diese müssen von den steuermindernden Beiträgen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen.

Mit der Rürup-Rente ist Ihr Kapital langfristig gebunden

Den Steuervorteil gibt es bei der Rürup-Rente aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Rente darf frühestens ab einem Alter von 60 Jahren und nur als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden.
  • Eine Kapitalauszahlung oder eine Übertragung der Rentenleistungen ist nicht möglich und damit auch keine Vererbung des Guthabens. Wenn der Versicherte stirbt, ist die gesparte Summe verloren.

Hinterbliebenenversorgung kostet bei der Rürup-Rente extra

Wollen Sie Ihre Angehörigen absichern, ist die Rürup-Rente nicht die beste Wahl. Sie können zwar eine Rentengarantiezeit vereinbaren, in der die Zahlung nach Ihrem Tod an die Hinterbliebenen fortgesetzt wird – das kostet aber extra. Möglich ist auch der Abschluss einer zusätzlichen Hinterbliebenenversicherung. Dann werden – wie bei der gesetzlichen Rente – 60 % der Rente an den Ehepartner bis zu dessen Lebensende ausgezahlt. Jedoch zahlen Sie auch dafür einen Aufschlag der die Rendite der Rürup-Rente schmälert.

Weiterer Nachteil der Rürup-Rente: Anders als eine klassische Lebensversicherung kann sie weder beliehen noch übertragen werden. Sie können die Rürup-Rente also nicht als Sicherheit beispielsweise zur Finanzierung Ihres Eigenheims oder für Investitionen in Ihren Betrieb heranziehen.

Die Versicherungen bieten die Rürup-Rente zumeist unter dem Namen „Basis-Rente“ an. Einige ermöglichen eine flexible Beitragszahlung. Vorteil dieser Variante: Sie müssen nicht im Voraus festlegen, wie viel Sie jeden Monat oder jedes Jahr sparen möchten, sondern können die Beiträge Ihrer wirtschaftlichen Situation anpassen. Kommt eine Rürup-Rente für Sie in Frage, erkundigen Sie sich gezielt nach solchen Angeboten.

Bildnachweis: bernardbodo / stock.adobe.com

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Tags: Unternehmensstrategie
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