Rückzahlung von Ausbildungskosten – geht das?

Eine Berufsausbildung kostet das ausbildende Unternehmen jede Menge Geld. Es muss Personal zur Verfügung stellen, die Vergütung bezahlen, die Ausbildungsmittel bereitstellen usw. Kehrt der Azubi direkt nach der bestandenen Abschlussprüfung dem Unternehmen den Rücken, ist das ärgerlich. Können Ausbildungskosten nun zurückgefordert werden?

Für viele Unternehmen ist das ein Ärgernis: Sie bilden aus und lassen sich diese Ausbildung etwas kosten. Ziel: Den Bedarf an Nachwuchskräften sichern. Aber: Nach der Ausbildung kehrt der ehemalige Azubi dem Ausbildungsunternehmen den Rücken und wechselt zur Konkurrenz. Oder er hängt noch ein Studium dran. Kann das ausbildende Unternehmen dann die Ausbildungskosten zurückfordern?

Die Antwort auf diese Frage ist: Nein! Das tut zwar weh, aber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt es nicht zu, den Auszubildenden an den Kosten der Berufsausbildung zu beteiligen. Das ist in § 12 BBiG so geregelt. Der Auszubildende darf danach für die Zeit nach der Berufsausbildung nicht beruflich eingeschränkt werden. Zudem ist es untersagt, den Auszubildenden für die Ausbildung eine Entschädigung zahlen zu lassen.

Ausbildungskosten: Rückzahlungsvereinbarung im Ausbildungsvertrag möglich?
Daraus kann gefolgert werden, dass selbst dann eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Ausbildungskosten nicht rechtswirksam ist, wenn diese bereits zum Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung entstand. Nicht einmal dann ist eine solche Abmachung möglich, wenn dies so im Ausbildungsvertrag steht. Eine solche Klausel wäre von vorn herein nicht wirksam. 

Folgerung: Um Ihre Auszubildenden nach der Ausbildung im Unternehmen zu halten, müssen Sie andere Argumente haben:

  • Attraktive Arbeitsplätze
  • Gutes Betriebsklima
  • Sichere Arbeitsplätze
  • Zusatzleistungen in Form von Urlaub oder einer betrieblichen Altersvorsorge  

Eine Beteiligung an den Ausbildungskosten, die an eine Mindestverweildauer im Betrieb gekoppelt ist, wäre auch kontraproduktiv. Schließlich braucht ein Unternehmen motivierte Arbeitnehmer, die sich aus freien Stücken für Ihren Ausbildungsbetrieb entschieden haben.