Rücktritt vom Arbeitsvertrag ist in der Regel nicht möglich

Die Frage, ob es die Möglichkeit eines Rücktritts vom Arbeitvertrag gibt, wird immer wieder gestellt. Grundsätzlich besteht weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag.

Für Mitarbeiter stellt sich die Frage nach dem Rücktritt vom Arbeitsvertrag oft dann, wenn sie gerade einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben und dann überraschend einen besseren Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber angeboten bekommen.

Um es klar zu sagen: Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag gibt es nicht. Geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

Vertraglich vereinbartes Recht zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag
Wenn der Mitarbeiter bei Vertragsschluss noch ein anderes Eisen im Feuer hat, so kann er versuchen, im Arbeitsvertrag ein Recht zum Rücktritt zu vereinbaren. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, ist entscheidend von der Verhandlungsposition des Mitarbeiters.

Alternativen zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag
Daneben ist ein Arbeitsvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer kündbar. Solange im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist, dass das Arbeitsverhältnis auch schon vor Beginn gekündigt werden kann, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt, das Arbeitsverhältnis auch bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kündigen.

Die Kündigungsfrist beginnt dann mit Zugang sofort zu laufen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist denkbar, wenn der neue Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, dass der Arbeitnehmer zumindest für die Dauer der Kündigungsfrist die Arbeitsleistung erbringt. Ein Indiz hierfür ist eine unüblich lange vertragliche Kündigungsfrist.

Als Alternative kommt noch der Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags in Frage.