Kann ich als Gast alkoholische Getränke ablehnen? Muss ich mittrinken, wenn ich Gastgeberin bin? Darf ich mir bei einem vom Gastgeber vorbestellten Essen mit den passenden Weinen ein Bier als Austauschgetränk für den Wein bestellen?
Selbstverständlich können Sie Alkoholisches ablehnen. Sie brauchen dafür nicht einmal einen Grund anzugeben. Ein schlichtes „Nein, danke“ reicht völlig. Falls Sie mögen, ist eine Erklärung natürlich nicht verboten.
Die Empfehlung für Gastgebende lautet: Die Ablehnung alkoholischer Getränke soll ohne weitere Fragen sofort akzeptiert werden. Besonders das früher übliche wiederholte Anbieten wird heute eher als unliebsame Nötigung denn als Höflichkeit angesehen.
Moderne Umgangsformen-Regeln zum Thema Alkohol basieren auf dem Grundtenor: volle Akzeptanz einer Person, die – ganz gleich, aus welchem Grund – alkoholfreie Getränke bevorzugt. Gastgebende selbst brauchen nicht mitzutrinken, auch wenn sie ihren Gästen alkoholische Getränke anbieten.
In einem guten Restaurant wird dieses Amuse-gueule auch nicht stillschweigend serviert, sondern die Bedienung sagt so etwas wie: „Ich bringe Ihnen einen Gruß aus der Küche; dies ist ein Lachstartar auf Zucchini“.
Ist dazu Besteck erforderlich, wird dieses grundsätzlich mit dem Gericht gebracht. Fehlt es, handelt es sich um eine „fingertaugliche“ Kleinigkeit, zu der trotzdem keine Fingerschale nötig ist. Auf jeden Fall gilt: Sie benutzen nicht das auf dem Tisch liegende Besteck.
„Herr Ober“ ist zwar als Berufsbezeichnung falsch, wird aber nach wie vor verwendet. Es klingt höflich und respektvoll. Das trifft jedoch auf das „Fräulein“ nicht zu. Außerdem ist diese Anrede in Deutschland völlig out, muss also auch im Restaurant verschwinden.
In diesem Fall brauchen Sie selbstverständlich auf den Rest des Apéritifs nicht zu verzichten. Das Hinterhertragen zum Tisch sollten Sie in diesem Fall einer Restaurantfachkraft überlassen. Wandern Sie nicht mit dem Glas in der Hand durch das Lokal.
„Treten gute Bekannte während eines Geschäftsessens an Ihren Tisch, weil sie die Situation nicht erkennen, vermeiden Sie es, längere Gespräche entstehen zu lassen. Verlassen Sie mit einer kurzen Entschuldigung für einen Augenblick den Tisch, damit die anderen weiteressen können. Erklären Sie Ihrem Bekannten so schnell wie möglich die spezielle Konstellation, und setzen Sie sich wieder zu den anderen.
Tipp: Weisen Sie bereits vor dem Essen den Gastronomen beziehungsweise die zuständige Restaurantfachkraft darauf hin, dass Sie die Gastgeberin sind und die Rechnung begleichen werden. Dies können Sie bereits bei der Tischreservierung tun. Den Tisch zum Bezahlen verlassen? Es gilt nach wie vor als wenig elegant, demonstrativ vor den Augen der Gäste einen Schein nach dem anderen hinzublättern. „Diskret“ heißt die Devise. Also zum Beispiel mit Kreditkarte. In diesem Fall bleibt das Geheimnis der Rechnungssumme sowieso gewahrt.
Selbstverständlich können Sie zum Bezahlen den Tisch verlassen. Es ist aber kein Muss mehr. Welches die optimale Lösung ist, hängt auch vom Gästekreis ab. Gehen Sie mit Freundinnen oder guten Bekannten essen, wird es Ihnen niemand verübeln, wenn Sie am Tisch – auch mit Bargeld – bezahlen.
Je offizieller eine Einladung ist, desto diskreter sollten Sie bezahlen. Die perfekteste Abwicklung für Geschäftsessen: Vereinbaren Sie vorher mit dem Gastronomen, dass Ihnen die Rechnung anschließend in die Firma geschickt wird.
Ein Glas davon kann mehr kosten als das Essen pro Person. In Gourmettempeln dieser Güte finden Sie auf der Karte jeweils mehrere preislich gestaffelte Angebote, beispielsweise bei Cognacs. Hat sich Ihr Gast auf Ihr Digestif-Angebot hin für einen solchen entschieden, können Sie ihn fragen: „Darf ich für Sie einen ABC- oder einen XYZ-Cognac (Sie schlagen zwei aus der Ihnen angenehmen Preisklasse vor) bestellen?“ Da nur Sie als Gastgeber/in die Karte bekommen, können Sie so das Preisniveau regulieren. Lässt das Budget keinen Spielraum für einen Digestif, beschränken Sie sich auf das übliche Angebot von Kaffee, Espresso oder Cappuccino, das sonst zusätzlich zum Digestif gemacht wird.
Das ist für Gäste ein deutliches Signal: Es darf ruhig ein teures Gericht sein. Dies ist ebenso, wenn Sie bekannt geben, für welche Speise(-folge) einer höheren Preisklasse Sie sich wahrscheinlich entscheiden werden: „Ich liebäugele mit der Platte von gemischten Edelfischen. Aber die Flugentenbrust reizt mich genauso.“ Ein Hinweis wie „Schauen Sie sich doch mal den Menü-Vorschlag des Küchenchefs an, ob diese Zusammenstellung Ihnen zusagt“ hat einen ähnlichen Effekt. So wird direkt deutlich, dass Sie zu mehreren Gängen einladen möchten.
Selbstverständlich können Sie einen solchen Hinweis auch direkter geben, zum Beispiel so: „Ich hoffe, Sie haben soviel Zeit und Appetit, dass wir uns mehrere Gänge gönnen können.
So allgemeingültig stimmt diese Regel nicht. Richtig ist, dass man sich bei einem offiziellen Essen, zum Beispiel einem Bankettessen, noch nie einen guten Appetit gewünscht hat. Die Gastgeberin gab früher und gibt auch heute noch das Zeichen zum Essensbeginn, indem sie einfach zum Besteck greift (Wenn sie fehlt übernimmt der Gastgeber diese Aufgabe). Außerdem gibt es viele Situationen in denen der Wunsch „Guten Appetit“ nicht ganz passend ist. Hat der oder die Gastgebende selbst gekocht, wirken solche Worte von dieser Seite gesprochen schnell wie ein Selbstlob.
Als Gast sollten Sie nie von sich aus einen „Guten Appetit“ wünschen. Des Weiteren geben einige Trainerinnen und Trainer zu bedenken, dass diese Worte zum Essensbeginn in Zeiten der Völlerei nicht gedankenlos ausgesprochen werden sollten.
Wenn zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen sich mittags in der Kantine einen guten Appetit wünschen, ist dagegen jedoch nichts einzuwenden. Kaum jemand wird wohl in so einer Situation verletzt oder irritiert sein. Und darum geht es ja bei modernen Umgangsformen: Ihr Gegenüber soll sich in Ihrer Gegenwart wohl und gut aufgehoben fühlen.
Suchen Sie sich eine Ecke, beispielsweise im Eingangsbereich, im Flur oder Treppenaufgang, wo Sie andere Gäste mit Ihrem Gespräch nicht behelligen. Oder nutzen Sie, falls vorhanden, eine Telefonzelle. Solche Orte eignen sich auch, um die Mobil-Box abzufragen oder versprochene Rückrufe zu tätigen.
Bedenken Sie im privaten Umfeld bitte, dass sich „schnell und diskret“ ebenfalls auf das Suchen des Lippenstifts bezieht. Wer aus einem Riesenbeutel erst alles mögliche auspacken muss und mit Schlüsselbund, Brieftasche, Kalender oder anderen Gegenständen den Tisch verunziert, erfüllt dieses Kriterium nicht.
Der Probierschluck ist in der Regel nicht dazu gedacht, dass Sie Ihre Entscheidung für einen Wein über den Haufen werfen. Das wird nur äußerst selten akzeptiert, zum Beispiel von einem speziell ausgebildeten Sommelier (weibliche Form: Sommelière) oder dem Inhaber eines Gourmet-Restaurants, dessen Hobby die Weinkunde ist. Der Probierschluck dient zur Prüfung der Temperatur des Weins und ob er korkig schmeckt oder „umgekippt“ ist.
Diese Regel wird nur dann außer Kraft gesetzt, wenn Raucherinnen und Raucher unter sich sind. Oder wenn Nichtraucher von sich aus anbieten: „Es macht mir nichts aus, wenn Sie zwischen den Gängen rauchen.
„Dass nie geraucht wird, solange andere am Tisch noch essen, sei nur vorsichtshalber erwähnt. Es sollte und wird bekannt sein.
Auch wenn ein Trinkgeld bereits Ausdruck Ihres Dankes ist, bedenken Sie bitte: Dieser wird durch ein ausgesprochenes Lob bei der Verabschiedung deutlich aufgewertet. „Vielen Dank. Wir haben uns bei Ihnen sehr wohl gefühlt. Auf Wiedersehen!“ ist eine „Münze“, die Sie als Gast nicht ärmer macht. Den Empfänger bereichert eine solche Aussage aus menschlicher Sicht hingegen sehr.
So geht es drinnen weiter: die übliche gesellschaftliche Reihenfolge: Der seitens der Gastronomie für die Gästebegrüßung Zuständige setzt sich an die Spitze. Eine offizielle Stil- und Etikette-Sonderregelung für Chefs gibt es dabei nicht. Bei mehreren Paaren werden die Damen in die Mitte genommen. Gibt es keinen „Begrüßer“, übernimmt ein Herr die Aufgabe des Wegbahnens. Beim Verlassen geht es anders herum: Er lässt ihr den Vortritt.
„Wollen Sie Weine zu einem Menü für einen größeren Gästekreis anlässlich eines offiziellen Geschäftsessens aussuchen, sollten Sie sich trotzdem an folgende Grundregel halten: Leichte Weine werden vor schwereren, trockene vor lieblichen, jüngere vor älteren und weiße vor roten gereicht.
Das gilt ebenso für das Anstoßen. Diese Sitte bleibt besonderen Anlässen im kleinen Kreis vorbehalten. Beispielsweise, wenn es einen Geschäftsabschluss oder ein „Jubelkind“ zu feiern gilt. Die Ausnahme: Silvester. Bei offiziellen Essen wird nicht angestoßen.
Bier statt Wein? Jein. Es kommt auf die Situation an. Sucht sich jeder Gast sein Gericht und das dazu passende Getränk aus, ist eine Bierbestellung kein Fauxpas. Bei einem sogenannten „gesetzten Essen“, also ein für einen Personenkreis vom Gastgeber vorbestelltes Menü mit passenden Weinen, sollten Sie beim Wein bleiben und nicht auf Bier „umsteigen“. Die stilvollste Alternative ist das Ausweichen auf Mineralwasser. Deshalb ist die moderne Empfehlung: Sprechen Sie überall dort, wo es mit Hilfe eines Namensschilds möglich ist, Restaurantfachkräfte mit ihrem Namen an. Manchmal wird auch die amerikanische Sitte praktiziert, dass sich Restaurantfachleute mit dem Namen vorstellen. Kennen Sie den Namen des Obers oder des „Fräuleins“ nicht, machen Sie durch ein dezentes Handzeichen auf sich aufmerksam.Es gibt inzwischen viele Gäste, die, ärgerlich über den „säumigen“ Service werdend, vor der geöffneten Karte sitzen. Deshalb fragen die Servicekräfte manchmal: „Haben Sie schon gewählt?“ Ist dies noch nicht der Fall, lassen Sie sich nicht hetzen. Und bitte nehmen Sie der oder dem Fragenden dieses – nicht ganz korrekte – Verhalten nicht übel. Es entsteht vorrangig durch nichtwissende Gäste, weniger durch schlechte Ausbildung des Personals.Pannen sind jedoch nicht immer auszuschließen. Außerdem können Sie beispielsweise in einfachen Gasthöfen oder Raststätten keinen Service wie im Sterne-Restaurant erwarten. Dann wird das Warten aufeinander problematisch, wenn es sich um warme Gerichte handelt. Die zuerst Bedienten sind benachteiligt, weil die Speisen durch das Kaltwerden unweigerlich an Qualität verlieren. Bieten Sie deshalb, falls Sie zu den noch „Unversorgten“ am Tisch gehören, von sich aus an: „Bitte fangen Sie doch ruhig schon mit dem Essen an, damit es nicht kalt wird, ehe alle ihre Speisen serviert bekommen haben.““Was tun, wenn der Tipp ausbleibt? Sollten Sie als Gast dann auf das preiswerteste Gericht ausweichen? Nein. Sie sind höflich genug, wenn Sie sich bei Ihrer Auswahl im Mittelfeld der Preise bewegen. Oder Sie fragen einfach nach einer Empfehlung, ohne dabei auf eine bestimmte Speise einzugehen: „Sagen Sie bitte, gibt es in diesem Restaurant ein Gericht, das Sie besonders empfehlen können?“Alle anderen Make-up-Erneuerungen wie Lidschatten nachpinseln, Wimpern tuschen, Augenbrauen nachziehen oder gar die Tischnachbarn mit einer Puderwolke einzunebeln, sind am Tisch tabu.
Haben Sie einen Grund zur Beanstandung, bitten Sie die zuständige Restaurantfachkraft, auch zu probieren. Ist Ihre Reklamation berechtigt, werden Sie sofort Ersatz serviert bekommen. Bestellen Sie einen offenen Wein, ist ein Probierschluck nicht üblich, ebenso wenig bei Sekt und Champagner. Selbstverständlich können Sie Wünsche bezüglich der Temperatur äußern. Rechnen Sie in diesem Fall nicht damit, eine neue Flasche Wein serviert zu bekommen. Ihre bereits geöffnete Flasche wird dann nur kalt gestellt.
Eine explizite Auflistung, in welchen Lokalen Sie warten sollten oder wo Sie einfach Platz nehmen können, gibt es nicht. Die Faustregel: Je gehobener das Restaurant, um so eher wird platziert. Manchmal finden Sie am Eingang ein Schild als Orientierungshilfe. Fehlt dies und kennen Sie das Restaurant nicht: erst einmal abwarten. Legen Sie eine „Erkundungs-Minute“ ein. Wenn Placierung üblich ist, wird schon jemand auf Sie zukommen.
In Deutschland ist es so üblich: Sie heben das Glas und schauen vor dem ersten gemeinsamen Schluck mit einem leichten Kopfnicken kurz in die Runde. Ein zusätzliches Lächeln lässt Sie noch charmanter wirken. Vor dem Absetzen des Glases wird dieser Blickkontakt mit allen in der Runde wiederholt. Die offiziellen verbalen Begleiter des Zuprostens sind „Prosit!“ oder „Zum Wohl!“. Das verkürzte „Prost!“ oder gar „Hau weg“ eignet sich nur im informellen, vertrauten Kreis.