Rentenversicherungsbeitragssatz sinkt auch 2013 – Was bedeutet das für Sie?
Lesezeit: < 1 MinuteAuch wenn es der Gesetzgeber als große Entlastung verkauft, so können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2013 darüber freuen, etwas weniger Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen. Denn anstatt 19,6 Prozent werden im Jahr 2013 nur noch 18,9 Prozent Rentenversicherungsbeiträge erhoben. Damit sinken die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile auf jeweils 9,45 Prozent.
Der Beitrag für einen Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Entgelt im Monat sinkt somit um insgesamt 21 Euro bzw. um jeweils 410,50 für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen für die alten Bundesländer ab 2013 von 5.600 Euro auf dann 5.800 Euro monatlich leicht an. Im Osten der Republik steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 4.800 Euro im Jahr 2012 auf nun 4.900 Euro im Monat.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 5.000 Euro zahlt für 2013 folgende Rentenbeiträge (West):
Arbeitnehmeranteil: 5.000 Euro x 9,45% = 472,50 Euro
Arbeitgeberanteil: 5.000 Euro x 9,45% = 472,50 Euro
Insgesamt: = 945 Euro
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