Rentenversicherungen: Umfassende Reform steht zum 1.1.2005 an
Lesezeit: < 1 MinuteFür Sie wird es dann keine Unterteilung mehr in Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung geben. Die Zusammenführung als "Deutsche Rentenversicherung" soll unter anderem der zunehmend sinkenden Mitgliederzahl der Arbeiterrentenversicherung Rechnung tragen.
Diese ist verursacht durch eine immer stärkere Veränderung der Berufsbilder: weg von Arbeiter- hin zu Angestelltenberufen. Geplant ist, dass die regionalen Landesversicherungsanstalten als Regionalstellen für die Versicherten und ihre Arbeitgeber zuständige Ansprechpartner werden. In einer Sonderanstalt sollen die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zusammengefasst werden.
Vorerst ist vorgesehen, dass diese Neuordnung vor allem für neue Versicherte gelten soll. Allerdings ist zur Sicherung der Arbeitsplätze bei den Landesversicherungsanstalten und den noch bestehenden Sonderkassen beabsichtigt, einen Teil des schon vorhandenen Versichertenbestands von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf die Landesversicherungsanstalten zu übertragen.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren, welche konkreten Auswirkungen diese Organisationsreform auf Sie als Arbeitgeber haben wird. Nach aktuellem Gesetzgebungsstand wird davon ausgegangen, dass die Reform in wesentlichen Punkten zum 1.1.2005 in Kraft gesetzt werden wird.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: