Renovierung bei Auszug: So erreichen Sie Ihr Ziel in 4 Schritten

Bei Abschluss des Mietvertrags haben Sie den Mieter wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Damit die notwendigen Arbeiten bei Rückgabe der Wohnung tatsächlich erledigt sind und Sie problemlos weitervermieten können, leiten Sie bereits einige Wochen vor dem Ende des Mietverhältnisses die entscheidenden Schritte ein.

1. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen

Vergewissern Sie sich zunächst, was genau mit dem Mieter hinsichtlich der Schönheitsreparaturen vereinbart wurde.

  • Ist die Renovierungsklausel wirksam?
  • Wann sind die Arbeiten zu erledigen?
  • Gibt es Regelungen zur Art und Weise, beispielsweise zur Verwendung heller oder neutraler Farben?
  • Ist die Wohnung mit Teppichboden ausgestattet, sodass der Mieter zu dessen Reinigung verpflichtet ist? 

2. Vereinbaren Sie eine Vorbesichtigung

Sie können von dem Mieter nur dann Renovierungsarbeiten fordern, wenn diese Arbeiten auch tatsächlich fällig sind. Überzeugen Sie sich daher nicht erst bei der Wohnungsrückgabe am letzten Tag, sondern bereits einige Wochen zuvor durch eine Wohnungsbesichtigung, ob ein Renovierungsbedarf besteht.

Achtung: Sie haben nur einen Anspruch darauf, dass der Mieter Ihnen aus Anlass der Beendigung des Mietverhältnisses eine Besichtigung der Mieträume gestattet. Auf eine Anwesenheit des Mieters und eine gemeinsame Absprache über zu erledigende Arbeiten können Sie jedoch nicht bestehen.

3. Sprechen Sie die Renovierung mit dem Mieter ab

Falls der Mieter dazu bereit ist, besprechen Sie mit ihm den Umfang der notwendigen Schönheitsreparaturen. Jetzt hat er noch genügend Zeit, einen Handwerker zu beauftragen oder die Arbeiten in Eigenregie auszuführen.

Bei dieser Besichtigung kurz vor Ende des Mietverhältnisses ist es auch zulässig, konkrete Einzelheiten zur Art und Weise der Renovierung zu vereinbaren, beispielsweise wenn Sie bestimmte Farb- oder Materialwünsche haben.

Solange dem Mieter hierdurch keine Mehrkosten entstehen, wird er häufig bereit sein, auf Ihre Wünsche einzugehen. In diesem Zeitpunkt dürfen die Renovierungsvorgaben konkreter sein, als es bei den sogenannten "Farbwahlklauseln" im Mietvertrag zulässig ist.

4. Protokollieren Sie die Vorabnahme

Beschreiben Sie den Zustand der einzelnen Räume sehr detailliert. Nehmen Sie auch die notwendigen Renovierungsarbeiten und die möglicherweise getroffenen Renovierungsvereinbarungen in ein Vorabnahme-Protokoll auf.