Reisekosten: So blicken Sie durch

Die Abrechnung der Reisekosten wird nicht einfacher. Besonders die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für Übernachtungen und Zusatzleistungen führen zum Reisekostenchaos. Folge: Fehler in der Reisekostenabrechnung, die bei der nächsten Betriebsprüfung zu Tage treten und zum Vorsteuerabzug führen. Hier erfahren Sie, wie Sie dem vorbeugen können.

Reisekosten: Die Leistungen teilen
Das Hotel darf den Gesamtbetrag aufteilen und pauschal 20 Prozent des Gesamtbetrags für mit 19 % besteuerte Leistungen ausweisen. Diese 20 Prozent heißen dann beispielsweise "Business-Package" oder "Servicepauschale". Folgende Leistungsanteile, die dem Mehwertsteuersatz 19 % unterliegen, können enthalten sein:

  • Frühstück
  • Nutzung von Kommunikationsnetzen
  • Reinigen und Bügeln von Kleidung
  • Schuhputzservice
  • Transport vom / zum Hotel
  • Transport des Gepäcks außerhalb des Hotels
  • Überlassung von Fitnessgeräten
  • Überlassung von Parkplätzen

In diesem Fall muss dann nicht weiter differenziert werden. Kosten für das Frühstück können mit 20 % der vollen Verpflegungspauschale 2011 (24 € x 20 % = 4,80 € pro Übernachtung) aus dem Paketpreis herausgerechnet werden. Das gilt auch, wenn Sie für einen Arbeitnehmer eine Übernachtung mit Halb- oder Vollpension gebucht haben. Dann sind für ein Mittag- und Abendessen jeweils 40 % der vollen Verpflegungspauschale im Paket enthalten.

Reisekosten: Die steuerliche Behandlung der wichtigsten Reisekosten

Reisekosten Nachweis Sie können absetzen… Umsatzsteuer
Verpflegungskosten (Deutschland):
ab 8 h: 6,00 Euro
ab 14 h: 12,00 Euro
24 h: 24,00 Euro
Reisekostenabrechnung 100 % Vorsteuerabzug nicht möglich
Flugreisen Flugticket Vorsteuerabzug bei innerdeutschen Flügen. Achtung: Auf Flugticketsteuer wird Umsatzsteuer erhoben und kann verrechnet werden.
Bahn, öffentlicher Nahverkehr Fahrkarte Vorsteuerabzug bei Fahrten in Deutschland
Taxi Quittung Vorsteuerabzug bei Fahrten in Deutschland
Fahrten mit eigenem Pkw: max. 0,30 € / km Reisekostenabrechung Vorsteuerabzug nicht möglich
Park- / Mautgebühren Quittung (notfalls Eigenbeleg) Vorsteuerabzug nicht möglich (Ausnahme: gewerbliche Parkhäuser)
Übernachtung Hotelrechnung, ggf. Kürzung für Verpflegung (s.o.) oder pauschal 20 € Übernachtung bei Erstattung an Arbeitnehmer Vorsteuerabzug bei Übernachtungen in Deutschland, kein Vorsteuerabzug bei Anwendung der 20-€-Pauschale