In diesem Fall war ein EDV-Fachmann in Las Vegas 4 Tage auf einer Messe und 3 Tage privat unterwegs. Er durfte die direkten Reisekosten für die Messe zu 100% und die Flug- und Hotelkosten zu 4/7 geltend machen.
Es ist Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Wenn Sie in einer ähnlichen Sache mit Ihrem Finanzamt streiten, dann sollten Sie darauf bestehen, dass Ihr Fall bis zur endgültigen Entscheidung ruht.
(Finanzgericht Köln, Urteil Az. 10 K 6288/96 vom 21.6.2001; Az. beim BFH: VI R 94/01)