Reduzieren Sie die Entgeltfortzahlung in der Grippezeit

Beeinträchtigt die alljährliche Grippezeit die Organisation in Ihrem Betrieb? Die Erkältungs- und Grippewelle sorgt in vielen Betrieben dafür, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz fehlen. Die Folge sind sowohl organisatorische Probleme, als auch steigende Kosten bei der Entgeltfortzahlung. Dabei haben Sie einige Möglichkeiten, um dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter nicht grippebedingt ausfallen.

Es gibt zwar keinen hundertprozentigen Schutz, da die Mitarbeiter sich ja auch in der Freizeit mit dem Grippevirus infizieren können. Als Arbeitgeber sind Sie trotzdem nicht ganz schutzlos und können durch einige Maßnahmen das Risiko reduzieren. Das führt gleichzeitig zur Entspannung bei den organisatorischen Herausforderungen, als auch zur Reduzierung der Kosten für die Entgeltfortzahlung. Und nebenbei tun Sie Ihren Mitarbeitern damit noch etwas Gutes, was schon ein Wert für sich darstellt.

Ihre Möglichkeiten, um in die Ansteckungsgefahr in Ihrem Unternehmen zu reduzieren, haben zwei Zielrichtungen. Einerseits geht es um Information der Mitarbeiter, andererseits geht es um organisatorische Maßnahmen. Letzteren können Sie in der Regel kraft Ihres Direktionsrechts anordnen, in einigen Fällen bestehen jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.

 

So unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Vermeidung von Grippeerkrankungen

Weisen Sie Mitarbeiter auf Verhaltensmaßregeln hin, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Im Rahmen Ihres arbeitsrechtlichen Direktionsrechts können Sie das Verhalten der Mitarbeiter am Arbeitsplatz steuern. Das können Sie schriftlich tun, z. B. durch ein Infoblatt.

Hinweise dazu finden Sie z. B. im Internet: Aktion „Wir gegen Viren".

Freistellung bei Krankheitsverdacht

Sie können Mitarbeiter bei Krankheitsverdacht einseitig von der Arbeit freistellen. Allerdings müssen Sie dann die Vergütung fortzahlen. Sie reduzieren damit aber die Gefahr, dass der betroffene Mitarbeiter Kollegen ansteckt und die Grippewelle dann erst richtig in Ihrem Unternehmen um sich greift.

Heimarbeitsplätze

Eine Ansteckung im Büro oder sonst am Arbeitsplatz geht aufgrund der persönlichen Kontakte relativ schnell. Wenn es Ihnen gelingt, durch die Einrichtung von Arbeitsplätzen diese persönlichen Kontakte zu reduzieren, sinkt damit gleichzeitig das Ansteckungsrisiko.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, so müssen Sie dessen Mitbestimmungsrechte schon bei der Planung berücksichtigen. Dazu müssen Sie den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die Planung von Arbeitsstätten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, wozu auch Technologien zur Auslagerung von Arbeitsplätzen zählen, unterrichten, um die vorgesehenen Maßnahmen erörtern.

Prüfen Sie den Einsatz von Einzel- statt Großraumbüros

Wenn dies räumlich möglich ist, können Sie die Mitarbeiter auch in Einzelbüros versetzen. Auch dies ermöglicht Ihr Direktionsrecht.