„Beziehunsgweise“ stammt aus der Kanzleisprache und ist im Grunde ein Ersatz für „oder“, „oder vielmehr“, „genauer gesagt“. Die Setzung des Kommas ist darum die gleiche wie bei „oder“. Es steht demnach kein Komma, wenn „beziehungsweise“ gleichrangige Wortgruppen verbindet, siehe Beispiel 1.
Beispiel 1: Die Parkplätze sind für Kunden beziehungsweise Gäste reserviert.
Nach der neuen Rechtschreibung steht im Allgemeinen auch dann kein Komma, wenn mit beziehungsweise gleichrangige Sätze verbunden werden.
Beispiel 2: Alle Kunden haben die notwendigen Informationen erhalten [,] beziehungsweise sie haben angerufen, um sich selbst zu informieren.
In solchen Fällen kann allerdings ein Komma gesetzt werden, um das Satzgefüge übersichtlicher zu machen. Ebenso ist die Kommasetzung in neuer Rechtschreibung selbst bei gleichrangigen Nebensätzen möglich: „Es ist unsicher, ob der Kunde der Verhandlung beiwohnen kann [,] beziehungsweise ob er verhandlungsunfähig ist.“
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