Für viele Vereine und gemeinnützige Organisationen ist eine Tombola bei Festen und öffentlichen Veranstaltungen eine gute Gelegenheit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Die Tombola erfüllt damit grundsätzlich keinen eigenen gemeinnützigen Zweck, sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung für die gemeinnützigen Aufgaben.
Ihr Verein oder Ihre Organisation kann für Sachspenden zu Gunsten einer solchen Tombola Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Wert der Sachspenden sorgfältig ermittelt wird, denn für falsch bescheinigte Sachspendenwerte haftet Ihr Verein. Wichtig: Der Veranstalter muss die Ermittlung des Sachspendenwerts im Original oder als Duplikat mit der Kopie der ausgestellten Zuwendungsbestätigung 10 Jahre aufbewahren.
Hinweis: Nicht genehmigungspflichtig ist eine Tombola bei "geschlossenen Veranstaltungen", zu denen nur eine begrenzte Anzahl von Personen Zutritt hat (z.B. nur Vereinsmitglieder und persönlich eingeladene Gäste).