Rechte von Vereinsmitgliedern

Was der Gesetzgeber vorgibt und was durch die Satzung beschlossen werden kann, sind zwei Paar Schuhe. Die Unterschiede werden in diesem Artikel erläutert.

Laut BGB hat jedes Mitglied in einem Verein die gleichen Rechte. Im Allgemeinen bezieht sich die Gesetzgebung auf die Mitverwaltungsrechte, z. B. die Stimme in der Mitgliederversammlung oder Schutzrechte wie dem Minderheitsrecht.

Was versteht man unter Mitverwaltungsrechte?
Mitverwaltungsrechte sind Rechte, die die Geschicke des Vereins fundamental mittragen und eine aktive Teilnahme der Vereinsmitglieder am Vereinsleben gewähren. Dazu gehören zum Beispiel folgende Dinge:

  • Erhalt der Einladung der Mitgliederversammlung
  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Rede-, Auskunft- und das Antragsrecht in der Mitgliederversammlung
  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Aktives und passives Wahlrecht

Was sind Schutzrechte?
Schutzrechte sind im Prinzip die Rechte eines Vereinsmitglieds, die auch Minderheiten oder einem einzelnen Individuum erlauben, anderen seine Meinungen und Absichten mitzuteilen. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Vereinsaustritt oder das Minderheitsrecht, das eine Mitgliederversammlung möglich macht, obwohl dies von einer Minderheit im Verein beantragt wurde.

Des Weiteren hat jedes Mitglied das Recht, Beschlüsse auf gerichtlichem Wege bei berechtigtem Verdacht gerichtlich ungültig zu machen. In jedem Fall haben Vereinsmitglieder das Recht, gleich behandelt zu werden.

Nicht gesetzlich geregelte Rechte
Darüber hinaus gibt es Regelungen, die nicht im BGB festgehalten wurden. Diese müssen dann in der Vereinssatzung verankert sein. Zum Beispiel können bestimmten Gremien oder einzelnen Vereinsmitgliedern mehr Rechte eingeräumt werden. Auch ein erhöhtes Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen ist möglich.