Rechte und Pflichten rund um den schriftlichen Ausbildungsnachweis

Heute heißt er schriftlicher Ausbildungsnachweis – noch vor einigen Jahren sprach man vom Berichtsheft. Auch wenn sich die Begrifflichkeit geändert hat: Die Probleme sind dieselben geblieben. Viele Azubis vernachlässigen das Schreiben des schriftlichen Ausbildungsnachweises, was sich zum Ende der Ausbildung rächt.

In aller Regel sieht die Ausbildungsordnung eines Berufes vor, dass der Auszubildende regelmäßig einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen muss. Dafür müssen Sie als Ausbildungsbetrieb ihm entsprechende Formblätter zur Verfügung stellen.

Manche sehen einen täglichen Eintrag im Ausbildungsnachweis vor, manche einen wöchentlichen. Was aber vor allem wichtig ist: Der schriftliche Ausbildungsnachweis sollte regelmäßig geführt und auch kontrolliert werden.

Motivieren Sie Ihren Azubi

Sie als Ausbilder unterstützen Ihre Auszubildenden beim Führen des Berichtshefts, indem Sie ihnen hierfür tatsächlich auch Zeit einräumen. Denn: Der schriftliche Ausbildungsnachweis muss während der Arbeitszeit geführt werden. Sie können Ihren Azubis beispielsweise eine feste Zeit in der Woche, zum Beispiel eine halbe Stunde, zur Verfügung stellen, in der Sie diese Arbeiten vornehmen. Sehr geeignet hierfür ist das Ende der Woche, weil dann in diesem Zusammenhang die Ausbildungswoche noch einmal gedanklich nachvollzogen wird.

Wird es versäumt, den Nachweis regelmäßig zu führen, dann sind die Probleme vorprogrammiert. Denn schließlich muss jeder Azubi zum Ende der Ausbildung einen komplett geführten Ausbildungsnachweis vorlegen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Es ist zu vermeiden, dass in den letzten Ausbildungsmonaten, wenn eigentlich die Prüfungsvorbereitung im Vordergrund stehen sollte, diese Arbeit hektisch nachgeholt wird.

Kontrollieren Sie als Ausbilder den schriftlichen Ausbildungsnachweis

Vereinbaren Sie mit Ihren Auszubildenden feste Termine, z. B. im Abstand von vier Wochen, wann Sie die Berichtshefte einsammeln und kontrollieren. So üben Sie etwas Druck aus, den Nachweis tatsächlich auch regelmäßig zu führen.

Sie erfüllen damit aber nicht nur Ihre Kontrollpflicht und motivieren Ihre Auszubildenden, Sie haben noch einen weiteren Vorteil: Sie sind im Bilde, welche Inhalte der Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule behandelt hat und welche Lerninhalte damit bereits erfolgreich vermittelt wurden. Gleichen Sie das mit dem Ausbildungsrahmenplan ab, um festzustellen, wo es noch Lücken gibt. Auf die können Sie dann im Rahmen der betrieblichen Ausbildung aktiv reagieren.