Recht: Gestohlener Geschäftswagen nicht absetzbar

Wird Ihr Geschäftswagen gestohlen, während Sie ihn privat nutzen, kann das doppelt teuer werden.
Das zeigt folgender Fall: Einem Selbstständigen wurde während eines privaten Termins der Wagen gestohlen. Die Kaskoversicherung zahlte nicht. Daraufhin machte der Selbstständige den Schaden als Betriebsausgabe geltend. Doch blitzte er damit beim Finanzamt ab. Begründung: Das sei nur möglich, wenn der Wagen während des Diebstahls betrieblich genutzt worden wäre. In diesem Fall sei er aber privat genutzt worden. Der Diebstahl sei deshalb eine Privatentnahme; der momentane Buchwert sei damit zusätzlich zu versteuern (Finanzgericht Sachsen-Anhalt, 30.06.2004, Aktenzeichen: 2 K 2082/03).

Tipp: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Will Ihnen das Finanzamt zusätzliche Steuern berechnen, weil bei Ihnen gemischt genutzte Betriebsgegenstände gestohlen wurden, legen Sie Einspruch dagegen ein. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens und verweisen Sie auf ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IV R 44/04).

Das zeigt folgender Fall: Einem Selbstständigen wurde während eines privaten Termins der Wagen gestohlen. Die Kaskoversicherung zahlte nicht. Daraufhin machte der Selbstständige den Schaden als Betriebsausgabe geltend. Doch blitzte er damit beim Finanzamt ab. Begründung: Das sei nur möglich, wenn der Wagen während des Diebstahls betrieblich genutzt worden wäre. In diesem Fall sei er aber privat genutzt worden. Der Diebstahl sei deshalb eine Privatentnahme; der momentane Buchwert sei damit zusätzlich zu versteuern (Finanzgericht Sachsen-Anhalt, 30.6.2004, Aktenzeichen: 2 K 2082/03).

Tipp: Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Will Ihnen das Finanzamt zusätzliche Steuern berechnen, weil bei Ihnen gemischt genutzte Betriebsgegenstände gestohlen wurden, legen Sie Einspruch dagegen ein. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens und verweisen Sie auf ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IV R 44/04).

Wird Ihr Geschäftswagen gestohlen, während Sie ihn privat nutzen, kann das doppelt teuer werden.