Rechnungswesen: Wie Sie Skonto, Bonus und Rabatt in Rechnungen darstellen
Werden Skonto, Bonus oder Rabatt vom Rechnungsbetrag abgezogen, dann müssen die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug entsprechend korrigiert werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, berichtigte Rechnungen auszustellen und dem jeweils anderen Unternehmer zu übersenden. Die Korrektur erfolgt also ohne Belegaustausch.
BMF-Schreiben Az. IV B 7 – S 7280a – 145/04 vom 03.08.2004
Werden Skonto, Bonus oder Rabatt vom Rechnungsbetrag abgezogen, dann müssen die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug entsprechend korrigiert werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, berichtigte Rechnungen auszustellen und dem jeweils anderen Unternehmer zu übersenden. Die Korrektur erfolgt also ohne Belegaustausch.
BMF-Schreiben Az. IV B 7 – S 7280a – 145/04 vom 3. 8. 2004
Ist eine Entgeltminderung unmittelbar in der Rechnung enthalten, sind keine zusätzlichen Hinweise erforderlich. Ansonsten ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung z.B. über Skonto Bestandteil der Rechnung. Auf diese muss in der Rechnung hingewiesen werden.
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