Rauchverbot am Arbeitsplatz: Das Gesetz sieht klare Regelungen vor

Durch das Passivrauchen werden Nichtraucher geschädigt. Deshalb sieht der deutsche Gesetzgeber einen Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz vor. Er regelt, welche Rechte Raucher, Nichtraucher und Arbeitgeber haben.

Die rechtlichen Grundlagen zum Rauchverbot am Arbeitsplatz

In den meisten Unternehmen arbeiten Raucher und Nichtraucher zusammen. Dies führt oftmals zu Konflikten zwischen den Parteien. Nichtraucher fühlen sich von Rauchern vielfach gestört, Raucher fühlen sich oft bevormundet, so dass es ohne feste Regeln zu Problemen kommt. Aus diesem Grund gibt es in fast allen Unternehmen Vereinbarungen zum Rauchen am Arbeitsplatz. Diese Vereinbarungen umfassen folgende Inhalte:

  • Wo darf geraucht werden?
  • Wann darf geraucht werden?
  • Wann und in welchem Umfang müssen die Raucherpausen nachgearbeitet werden? 

Frage Nr. 1: Wo darf geraucht werden?

Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der Arbeitsstättenverordnung hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Aus diesem Grund hat ein Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass an Arbeitsplätzen, bei denen Raucher und Nichtraucher miteinander arbeiten, sowie in Umkleide- und Pausenräumen nicht geraucht wird. An anderen Stellen kann grundsätzlich geraucht werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass an bestimmten Orten, wie zum Beispiel in einem Einzelbüro, zwangsläufig geraucht werden darf. Vielmehr hat der Arbeitgeber das Hausrecht. Er kann festlegen, an welchen Orten geraucht werden darf.

Der Arbeitgeber kann, falls er das möchte, dass Rauchen im gesamten Betriebsgebäude verbieten. Ein Verbot für das gesamte Betriebsgelände ist nicht möglich, da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, mindestens einen Raucherbereich auszuweisen.

Frage Nr. 2: Wann darf geraucht werden?

Arbeitnehmer haben während ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pause grundsätzlich die Möglichkeit, zu rauchen. Außerhalb dieser Pausen besteht diese Möglichkeit aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht. In einigen Unternehmen erlauben die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern trotzdem außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit, eine Raucherpause zu machen. In einem solchen Fall kann der Umfang der zusätzlichen Raucherpausen durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag genauer bestimmt sein.

Frage Nr. 3: Wann bzw. in welchem Umfang müssen die Raucherpausen nachgearbeitet werden?

Unternehmen sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Raucherpause zu ermöglichen. Sollte sich ein Unternehmen freiwillig dafür entscheiden, den Arbeitnehmern das Rauchen während der Arbeitszeit zu erlauben, besteht für diese Zeit grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung. Das Unternehmen kann deshalb prinzipiell von den Mitarbeitern verlangen, dass diese Zeit nachgearbeitet wird.

Ausnahmen von diesem Recht können jedoch dann gelten, wenn in einem Tarifvertrag eine sogenannte Steinkühler-Pause vereinbart ist. In diesem Fall dürfen die Mitarbeiter pro Arbeitsstunde eine kurze Arbeitsunterbrechung in Form von einer Raucherpause machen.

Die Folgen bei Verstoß gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz

Die Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die geltenden Regeln beim Rauchverbot zu halten. Sollten sie dies nicht tun, haben die Unternehmen die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu sanktionieren. In der Regel erfolgt eine solche Sanktion in Form einer Abmahnung. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz in den meisten Fällen nicht möglich ist.

Ausnahmen hierfür gelten nur dann, wenn der Mitarbeiter vorher schon einmal abgemahnt wurde oder wenn durch das Rauchen eine Gefahr ausgegangen ist. Letzteres ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter bei der Herstellung von Lebensmitteln raucht.