Rauchverbot am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen die Interessen der Nichtraucher wahren

Nichtraucher müssen durch den Arbeitgeber vor den negativen Folgen des Tabakkonsums geschützt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Rauchen im gesamten Betriebsgelände verboten ist. Aus diesem Grund ist es den Arbeitgebern möglich, für Raucher eine raucherfreundliche Lösung zu finden.

In Deutschland gibt es Gesetze, die einen Arbeitgeber dazu verpflichten, Nichtraucher vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen. So ist beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung festgehalten, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.

Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass, sofern Raucher und Nichtraucher zusammenarbeiten, am Arbeitsplatz nicht geraucht wird. Ebenso muss er sicherstellen, dass die Arbeitnehmer in den Pausenräumen sowie Umkleiden nicht durch Rauch belästigt werden.

Die Raucher werden aufgrund der gesetzlichen Regelung in ihrer Freiheit zu rauchen eingeschränkt. Das kann dazu führen, dass sie sich benachteiligt fühlen und dass es zu Konflikten zwischen Rauchern und Nichtrauchern kommt. Eine Folge dieser Konflikte kann ein schlechtes Betriebsklima sowie eine geringe Mitarbeiterzufriedenheit sein.

Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz kann sich negativ auf die Arbeitsproduktivität auswirken

Ein schlechtes Betriebsklima sowie eine geringe Mitarbeiterzufriedenheit führen vielfach dazu, dass die Arbeitsproduktivität nachlässt. Viele Raucher, die stundenlang auf den Konsum einer Zigarette verzichten müssen, sind schlecht gelaunt und setzen sich weniger für die Unternehmensinteressen ein. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen dazu, auf ein generelles Rauchverbot zu verzichten. Vielmehr ermöglichen sie ihren Mitarbeitern, auch während der Arbeitszeit zu rauchen.

Damit dies jedoch nicht zu Konflikten zwischen den Rauchern und Nichtrauchern führt, sollten für zusätzliche Raucherpausen bestimmte Regelungen gelten. Unternehmen können diese Regelungen zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festlegen. Sie können in ihr festhalten, wann, wo und wie lange geraucht werden darf.

Für die Gewährleistung einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit empfiehlt es sich, die Möglichkeiten des Rauchens am Arbeitsplatz zu begrenzen. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass zu lockere Regelungen beim Rauchen am Arbeitsplatz zu einer Unzufriedenheit der Nichtraucher führen könnte. Sollten die Unternehmen ihren Mitarbeitern erlauben, jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung bei vollständiger Bezahlung eine Raucherpause einzulegen, würde dies dazu führen, dass sich die Nichtraucher benachteiligt fühlen.

Aus diesem Grund wählen viele Unternehmen Modelle, bei denen die Raucher in ihren Raucherpause auschecken müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die Raucher nur die tatsächlich geleistete Zeit bezahlt bekommen.

Die Einrichtung von Raucherräumen kann sinnvoll sein

Am Arbeitsplatz und in den Pausenräumen können Raucher in der Regel nicht rauchen. Deshalb kann es für Unternehmen sinnvoll sein, Rauchern einen speziellen Raucherraum zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung eines Raums für die Raucher wird sich mit Sicherheit positiv auf deren Mitarbeiterzufriedenheit auswirken.

Sofern es einem Unternehmen aufgrund der gegebenen Kapazität nicht möglich sein sollte, einen Raucherraum einzurichten, sollte es überlegen, ob eine Möglichkeit besteht, in einem windgeschützten Außenbereich ein Stück zu überdachen. Dadurch ist es den Rauchern auch bei Wind, Regen und Schnee möglich, bei vergleichsweise angenehmen Bedingungen zu rauchen.