Rauchfreier Arbeitsplatz: Fördern Sie eine gesunde Kultur in Ihrem Unternehmen

Seit dem 1. September 2007 gilt das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“. Das betrifft auch Ihre Firma, denn Sie sind seit diesem Tag verpflichtet, „soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen“. Doch vielen Rauchern fällt es schwer, das ungesunde Laster aufzugeben. Sie als Unternehmen können Ihre rauchenden Mitarbeiter aber beim Aufhören unterstützen. Welches Vorgehen ist aber sinnvoll?
1. Bilden Sie eine Projektgruppe
Beziehen Sie alle Mitarbeiter frühzeitig ein, wenn Ihre Firma rauchfrei werden soll. Bilden Sie eine Projektgruppe mit Vertretern aus allen Abteilungen und Bereichen Ihrer Firma. Diese wirken als Multiplikatoren.
2. Ermitteln Sie den Ist-Zustand
Ermitteln Sie, wer wo raucht. Wird z. B. heimlich auf den Toiletten geraucht? Was sind die Wünsche Ihrer Mitarbeiter? Dies kann z. B. durch eine Fragebogenaktion geschehen. Muster finden Sie in der Broschüre „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
3. Wo sollen welche Regeln gelten?
Wenn ein generelles Rauchverbot auf dem Betriebsgelände ausscheidet, können Sie festlegen, wo welche Regelung gilt. Denken Sie an: den Arbeitsplatz als solchen, Konferenz-/Sitzungsräume, Pausen- und Sozialräume, Aufzüge, Flur, Treppenhäuser, Besucherzone, Wartezimmer, Eingangsbereich, Toiletten, Umkleidekabinen, Teeküche, Kopier-/Technikräume, Bibliothek/Archiv.
4. Setzen Sie die Rauch-Regeln um
Das Projekt „Rauchfrei am Arbeitsplatz“ berät u. a. Betriebe bei der praktischen Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Laden Sie Ihre Raucher zu einer individuellen Raucherberatung ein. Angeboten wird dieser Service vom betriebsärztlichen Dienst Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Der rauchende Mitarbeiter erfährt, dass ihn, nur ein fester Entschluss, ein harter Bruch mit der Rauchervergangenheit und – falls er stark raucht – Nikotinpflaster von seiner Sucht befreien.