Raucherpausen: Erlaubt, geduldet oder verboten?

Kennen Sie sich mit Raucherpausen aus? Sie sind heiß umstritten und werfen immer wieder viele Fragen auf. Angefangen von der Rechtslage im Arbeitsrecht bis hin zu Diskussionen um Nichtraucherschutz. Verschiedene Urteile von Arbeitsgerichten, unterschiedliche Handhabung in den Unternehmen und Grauzonen in der Rechtssprechung führen zu Missbilligungen, Zuwiderhandlungen und Verwirrung.

Was sagt das Arbeitsrecht zu Raucherpausen?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat diesbezüglich eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Nichtraucherschutz halten. Laut Gesetz wird die Raucherpause auch nicht mit dem Gang zur Toilette oder in die Kaffeeküche gleichgesetzt. Im Gegenteil: Die Raucherpause wird als Störung des Betriebsablaufes gesehen.

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seines Hausrechtes sogar die Möglichkeit, das Rauchen in seinem Unternehmen gänzlich zu verbieten. Allerdings muss er trotzdem jedem Arbeitnehmer, also auch dem Raucher das Recht auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung gewährleisten.

So darf er also nicht das Rauchen an sich verbieten, sondern er hat nur das Recht, das Rauchen während der Arbeitszeit und in den nicht gekennzeichneten Flächen zu untersagen. Wenn der Arbeitgeber also das Rauchen in seinem Unternehmen verbietet, muss er an irgendeiner Stelle auf dem Gelände eine Möglichkeit zum Rauchen in den Pausen schaffen.

Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine Raucherpause?

Da das Rauchen als Arbeitszeitunterbrechung nicht dem Gang zur Toilette gleichgesetzt ist, handelt es sich dabei eher um eine Kann-Situation. Hier gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. Von stillschweigend geduldet bis hin zu geregelten Zusatzpausen von 3 bis 8 Minuten ist vieles möglich. Bekannt sind Letztere vor allem in Produktionsbetrieben, die eine Konzentrationspause oder sogenannte "Steinkühlerpause" ansetzen, in denen das Rauchen in den abgegrenzten Bereichen gestattet ist.

Ein Recht auf einen eigenen Raum haben die Raucher aber nicht. Eine Bereitstellung eines solchen beruht auf reiner Freiwilligkeit des Arbeitgebers. Ebenso verhält es sich mit Überdachungen von Raucherecken.

Ein regelmäßiger Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen im Unternehmen kann als Arbeitszeitbetrug abgesehen und geahndet werden. Von fristlosen Kündigungen, die als rechtens angesehen werden bis hin zu unrechtmäßigen Kündigungen gibt es hier eine Bandbreite von Urteilen.

Fazit

Abgesehen von den gesundheitlichen Schäden, die sich jeder Raucher selbst zufügt, entsteht der Wirtschaft durch Raucherpausen jährlich ein Schaden von rund 28 Millionen Euro. Nicht ganz unwesentlich, wenn man bedenkt, dass viele Unternehmen um ihre Existenz kämpfen oder wettbewerbsfähig bleiben müssen.

Jedes Unternehmen muss für sich selbst entscheiden, inwieweit Raucherpausen genehmigt und Raucherbereiche geschaffen werden. Ein zusätzliches Gesetz über die bereits bestehenden Regelungen hinaus ist aus diesem Grund eher unnütz. Doch es ist wie immer eine unternehmerische Leistung, die richtige Balance zu finden und seinen Arbeitnehmern den Arbeitsplatz optimal zu gestalten.