Qualitätssicherung: Leitlinien, Standards, Richtlinien und Empfehlungen

Immer wieder werden die Begriffe: Leitlinien, Standards, Richtlinien und Empfehlungen im Bereich der Qualitätssicherung wild durcheinander gewürfelt; doch wussten Sie, dass es auch juristische Unterschiede zwischen diesen Dokumenten gibt? Erfahren Sie im Folgenden mehr über die unterschiedlichen Definitionen von Leitlinien, Standards, Richtlinien und Empfehlungen.
Leitlinien
Leitlinien ermöglichen es, auf übergeordneter Ebene allgemeine Aussagen und Regelungen zu treffen. Leitlinien basieren auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Tipp: Es ist dringend darauf zu achten, dass Neuerungen sofort nach Veröffentlichung berücksichtigt werden. Beispiel für eine Leitlinie: Behandlung von Ulcus cruris. Grad der Verbindlichkeit: 80 Prozent.

Standards
In Standards werden allgemeine Aussagen und Regelungen getroffen. Standards bestimmen das Leistungsniveau der Pflege, das den Bedürfnissen der Patienten entsprechen soll. In Standards wird zum Beispiel festgelegt,

  • wie eine Verrichtung durchgeführt werden soll;
  • welche Schwerpunkte gesetzt werden;
  • wie ständig wiederkehrende Arbeitsabläufe gehandhabt werden sollen; und
  • wer zuständig und verantwortlich ist.

Tipp: Standards müssen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und nach Veröffentlichung von Neuerungen sofort angepasst werden. Beispiel für Standards: für Pflegemaßnahmen, bei denen immer wieder Fehler passieren, oder Patienten gefährdet sind; Nationaler Standard zur Dekubitusprophylaxe. Grad der Verbindlichkeit: 100 Prozent

Richtlinie
Eine Richtlinie ist eine praktische Umsetzung von bestimmten Handlungen. Hier werden konkrete Anweisungen (Tätigkeits-, Verfahrens- oder Ablaufbeschreibung), in der Vorgehensweise Schritt für Schritt beschrieben.

Tipp: Da sie zum Beispiel auf aktuellen Gesetzen basieren, müssen Neuerungen sofort nach Veröffentlichung berücksichtigt werden. Beispiel für Richtlinie: Hygienepläne. Grad der Verbindlichkeit : 100 Prozent.

Empfehlungen
Empfehlungen sind lediglich Nachschlagewerke und geben keine Handlungsanweisungen vor. Beispiel für Empfehlungen: einmal erarbeitete Pflegestandards, die jedoch bei täglichen Pflegetätigkeiten nicht mehr gebraucht werden. Grad der Verbindlichkeit: null

Prüfen Sie, ob Ihre Dokumente brauchbar sind, und alle qualitativen Aspekte beachtet wurden:

  • Die Dokumente müssen auf dem jeweils aktuellen Stand sein und eine Versionsnummer tragen.
  • Sie sollten einen Verantwortlichen für die Bearbeitung benennen.
  • Jedes Dokument muss auf Ihren Pflegedienst zugeschnitten sein.
  • Sie müssen nachweisen, wie Sie das Dokument eingeführt haben
    (zum Beispiel im Mitarbeitereinarbeitungskonzept).
  • Sie müssen die jeweilige Umsetzung nachweisen
    (zum Beispiel durch Schulungen).
  • Die Bedürfnisse des Patienten müssen jeweils berücksichtigt werden.
  • Die Dokumente müssen übersichtlich und benutzerfreundlich, fachlich korrekt, sinnvoll und verständlich formuliert sein.
  • Die Dokumente müssen mit Datum versehen sein.
  • Die Inhalte der Dokumente müssen praktisch durchführbar und überprüfbar sein.
  • Die Dokumente müssen für alle Mitarbeitern zugänglich sein,
  • Die Zahl der eingesetzten Dokumenten sollte überschaubar sein.