Qualitätssicherung: Leitlinien, Standards, Richtlinien und Empfehlungen

Leitlinien
Leitlinien ermöglichen es, auf übergeordneter Ebene allgemeine Aussagen und Regelungen zu treffen. Leitlinien basieren auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Tipp: Es ist dringend darauf zu achten, dass Neuerungen sofort nach Veröffentlichung berücksichtigt werden. Beispiel für eine Leitlinie: Behandlung von Ulcus cruris. Grad der Verbindlichkeit: 80 Prozent.

Standards
In Standards werden allgemeine Aussagen und Regelungen getroffen. Standards bestimmen das Leistungsniveau der Pflege, das den Bedürfnissen der Patienten entsprechen soll. In Standards wird zum Beispiel festgelegt,

  • wie eine Verrichtung durchgeführt werden soll;
  • welche Schwerpunkte gesetzt werden;
  • wie ständig wiederkehrende Arbeitsabläufe gehandhabt werden sollen; und
  • wer zuständig und verantwortlich ist.

Tipp: Standards müssen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und nach Veröffentlichung von Neuerungen sofort angepasst werden. Beispiel für Standards: für Pflegemaßnahmen, bei denen immer wieder Fehler passieren, oder Patienten gefährdet sind; Nationaler Standard zur Dekubitusprophylaxe. Grad der Verbindlichkeit: 100 Prozent

Richtlinie
Eine Richtlinie ist eine praktische Umsetzung von bestimmten Handlungen. Hier werden konkrete Anweisungen (Tätigkeits-, Verfahrens- oder Ablaufbeschreibung), in der Vorgehensweise Schritt für Schritt beschrieben.

Tipp: Da sie zum Beispiel auf aktuellen Gesetzen basieren, müssen Neuerungen sofort nach Veröffentlichung berücksichtigt werden. Beispiel für Richtlinie: Hygienepläne. Grad der Verbindlichkeit : 100 Prozent.

Empfehlungen
Empfehlungen sind lediglich Nachschlagewerke und geben keine Handlungsanweisungen vor. Beispiel für Empfehlungen: einmal erarbeitete Pflegestandards, die jedoch bei täglichen Pflegetätigkeiten nicht mehr gebraucht werden. Grad der Verbindlichkeit: null

Prüfen Sie, ob Ihre Dokumente brauchbar sind, und alle qualitativen Aspekte beachtet wurden:

  • Die Dokumente müssen auf dem jeweils aktuellen Stand sein und eine Versionsnummer tragen.
  • Sie sollten einen Verantwortlichen für die Bearbeitung benennen.
  • Jedes Dokument muss auf Ihren Pflegedienst zugeschnitten sein.
  • Sie müssen nachweisen, wie Sie das Dokument eingeführt haben
    (zum Beispiel im Mitarbeitereinarbeitungskonzept).
  • Sie müssen die jeweilige Umsetzung nachweisen
    (zum Beispiel durch Schulungen).
  • Die Bedürfnisse des Patienten müssen jeweils berücksichtigt werden.
  • Die Dokumente müssen übersichtlich und benutzerfreundlich, fachlich korrekt, sinnvoll und verständlich formuliert sein.
  • Die Dokumente müssen mit Datum versehen sein.
  • Die Inhalte der Dokumente müssen praktisch durchführbar und überprüfbar sein.
  • Die Dokumente müssen für alle Mitarbeitern zugänglich sein,
  • Die Zahl der eingesetzten Dokumenten sollte überschaubar sein.