Protokollgerechte Anrede: In Österreich immer mit Titel

In Deutschland wird heute viel weniger Wert auf die Anrede mit Titeln gelegt als früher. Und wenn schon mit Titel, dann nimmt man es nicht so genau. In Österreich ist das anders. Da gehört der korrekte Titel zur protokollgerechten Anrede.
Die Inflation an Professorentiteln etwa hat dazu beigetragen, dass die beamteten Hochschullehrer sich von den außerplanmäßigen Professoren und den Honorarprofessoren inzwischen dadurch abgrenzen, dass sie sich "Universitätsprofessoren" nennen. Aber niemand käme auf die Idee, sie auch als "Herr Universitätsprofessor" anzureden.
Es reicht weiterhin "Herr Professor". Die Anrede mit dem beruflichen Rang oder der Funktion ist nur noch beim Militär ("Herr Hauptmann") und vergleichbaren hierarchisch gegliederten Einrichtungen (z.B. Polizei) zwingend. Würden Sie ansonsten in Deutschland einen unteren oder mittleren Rang, etwa einen Oberinspektor oder Regierungsrat, mit der dazugehörigen Anrede ansprechen, wäre das unpassend, weil unterwürfig.
Die protokollgerechte Anrede in Österreich gilt auch für untere oder mittlere Ränge
Nur oberste Funktionsträger werden in Deutschland noch mit ihrer Funktionsbezeichnung angeredet: "Herr Minister", "Frau Präsidentin" (das gilt allerdings auch für einfache Sitzungspräsidentinnen/-präsidenten). Niemand käme in Deutschland auf die Idee, einen Menschen mit seinem Diplomtitel anzusprechen.
In Österreich ist das weiterhin anders, dort gehört der Titel immer noch für protokollgerechte Anrede eng zur Person. Und während in Deutschland lediglich ein M.A. hinter dem Namen Zeugnis davon ablegt, dass jemand ein Magisterexamen abgelegt hat, ist in Österreich die Anrede "Herr Magister" beziehungsweise "Frau Magistra" angebracht.