Progressionsvorbehalt: Darauf müssen Sie bei der Steuererklärung achten

Wer im Steuerjahr einmal arbeitslos oder über einen längeren Zeitraum erkrankt war, kann sich freuen. Seine Einkünfte aus dem Arbeitslosengeld (ALG1), und dem Krankengeld werden nämlich nicht für die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen. Schön wäre es aber, wenn es wirklich so einfach wäre.

Der Gesetzgeber hat sich hier eine für ihn praktische Möglichkeit erschlossen, um sich zumindest einen Teil der Versicherungsausgaben die er leisten musste, wieder zu holen. Profitieren auch Sie vom Progressionsvorbehalt bei Ihrer nächsten Steuererklärung!

So wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuererklärung aus

Unter Progressionsvorbehalt versteht man einen ganz simplen rechnerischen Trick. Durch den Progressionsvorbehalt wird die Berechnungsgrundlage des Steuersatzes erhöht, der auf das Einkommen anzuwenden ist.
Das hört sich komplizierter an, als es eigentlich ist und soll kurz an einem praktischen Rechenbeispiel erläutert werden.

Beispiel:
Sie verdienten im Jahr 2000 durch ein Arbeitsverhältnis insgesamt 20.000,00 €. Kurzfristig bezogen Sie Krankengeld in Höhe von 5.000,00 € und waren 2 Monate arbeitslos. In dieser Zeit bezogen Sie 2.000,00 € an Versicherungsleistungen durch ALG1.

Die Summe ihrer Einkünfte beträgt somit 27.000,00 €. Zur Berechnung der Einkommenssteuer werden die Versicherungsleistungen abgezogen. Somit beträgt die Summe der Einkünfte zur Berechnung der Einkommenssteuer nur noch 20.000,00 €. Nach der durchschnittlichen Belastung hätten Sie so für das Jahr 2010 ca. 13,5% (2.700,00 €) Einkommenssteuer auf die Einkünfte zahlen müssen.

Der Progressionsvorbehalt erlaubt es dem Gesetzgeber nun die gezahlten Versicherungsleistungen in die Ermittlung der anzuwendenden Durchschnittsbelastung mit einzubeziehen. In diesem Falle läge die Durchschnittsbelastung bei ca. 16,4% auf die Summe der Einkünfte.

Da die Versicherungsleistungen aber grundsätzlich steuerfrei sind wendet das Finanzamt den neuen Wert auf die bekannten 20.000,00 €. Sie mussten also im Jahr 2010 insgesamt 3.280,00 € Einkommenssteuer bezahlen.

Tipps & Tricks beim Progressionsvorbehalt

Beim Progressionsvorbehalt gibt es, gerade bei staatlichen und Versicherungsleistungen, eigentlich nur einen sinnvollen Tipp: absolute Ehrlichkeit. Das deutsche Steuerrecht ist in diesem Punkt mittlerweile so optimiert, dass die Finanzämter immer und zu jeder Zeit eine Übersicht über die empfangenen Leistungen einsehen können.

Trotzdem ist bei der Steuererklärung auf genaue und richtige Angaben zu achten. Vorteilhaft ist aber, dass Sie als Steuerzahler die gezahlte Einkommenssteuer mit Progressionsvorbehalt bei der nächsten Steuererklärung einkommensmindernd angeben können.