Profile im Personalwesen: Juristen (Teil 4)

Von den Juristen wird berufliche und geografische Flexibilität erwartet. Neben der Tätigkeit im Öffentlichen Dienst als Richter, Staatsanwalt, Fachreferent oder in der anwaltlichen Praxis sollten auch wieder verstärkt Tätigkeiten aus dem Personalwesen in das Entscheidungskalkül über den richtigen Karriereweg aufgenommen werden.

Juristen im Personalwesen
Das Berufsziel Jurist im Personalwesen hat eine Tradition. Dabei wurden seit Jahrzehnten Juristinnen und Juristen besonders dort nachgefragt, wo Personalleiterfunktion in Nebenfunktionen mit anderen Tätigkeiten, z. B. als Justitiar, kombiniert werden können.

Sie stehen dabei in Konkurrenz mit Betriebswirten oder Psychologen. Inwieweit ihr Qualifikations- und Berufsprofil besonders nachgefragt wird, hängt auch von der Unternehmenstradition und den strukturellen oder konjunkturellen Erfordernissen im Unternehmen ab.

Vorteile des Juristen im Personalwesen
Große Aufgabenstellungen ergeben sich für den Juristen und die Juristin im Arbeits- und Sozialrecht und in den Verwaltungsaufgaben in der Personalwirtschaft. Von der Einstellung über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung (LOB) bis hin zur Kündigung sind die wesentlichen Aufgabenstellungen im Personalwesen mit rechtlichen Beratungs- und Vertretungsaufgaben von den Arbeits- und Sozialgerichten gespickt.

Da das Personalwesen als Karrieresprungbrett für Frauen gilt, ist es besonders von Vorteil, wenn seit mehreren Jahren der Frauenanteil der Studierenden höher ist als bei den Männern.

Zusatzqualifikationen für Juristen?
Die teilweise Neuausrichtung des Studiums auf den Bachelor ermöglicht kaum noch notwendige Zusatzqualifikationen für den Beruf in der freien Wirtschaft zu erwerben. Trotzdem ist es sinnvoll Zusatzmodule zu belegen und Praxiserfahrungen während des Studiums zu machen.

Ergänzende sinnvolle Module sind Lehrinhalte aus pädagogischen, psychologischen oder betriebswirtschaftlichen Studiengängen wie

  • Führungspsychologie,
  • Controlling,
  • Personalentwicklung oder
  • volkswirtschaftliche Grundlagen.

Sie erleichtern den Einstieg in das Personalwesen.