Im schlechtesten Fall wird das große Problem erst am Ende der Ausbildung sichtbar: Der Azubi hat den Ausbildungsnachweis nicht bzw. nur in den Anfangswochen geführt. Niemand hat darauf geachtet, er selbst war zu faul und hat das Ganze dann irgendwann verdrängt bzw. erfolgreich vergessen.
Jetzt hat er tatsächlich ein Problem. Und zwar aus folgendem Grund: Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss er der Kammer den gesamten schriftlichen Ausbildungsnachweis vorlegen.
Arbeit zum Ausbildungsende nachholen: keine gute Idee
Diese etwas zugespitzt geschilderte Situationen ist keine Seltenheit in deutschen Ausbildungsbetrieben. Es handelt sich zwar nicht zwangsläufig um die gesamte Ausbildung, in der dieser Mangel erzeugt wurde – oftmals sind es aber viele Monate und damit jede Menge Arbeit, die vom Auszubildenden nachzuholen ist.
Unglücklicherweise muss er das zu einem Zeitpunkt tun, zu dem er sich besser auf die Abschlussprüfung vorbereiten sollte. Das eilige Nachholen seiner früheren Verpflichtungen hindert ihn nun an einer effizienten Prüfungsvorbereitung.
Dazu schlägt negativ zu Buche, dass er gar nicht mehr in der Lage ist,
den Ausbildungsnachweis tatsächlich auch sorgfältig auszufüllen. Die
Erinnerungslücken sind einfach zu groß. Er wird sich also mehr oder
weniger darauf konzentrieren, dies so zu tun, dass sein Mogeln nicht
auffällt. Und das ist schon gar nicht Sinn der Sache.
Ausbildungsnachweis regelmäßig führen und regelmäßig kontrollieren
Daher sollten Sie bereits zum Ausbildungsbeginn die Azubis darauf hinweisen, dass sie den Ausbildungsnachweis wöchentlich zu führen haben. Machen Sie aber auch deutlich, dass sie hierfür ihre Arbeitszeit nutzen können und sollen. Auch alle Kollegen im Umfeld des Azubis sollten darüber Bescheid wissen, damit der Auszubildende während dieser Zeit nicht mit Aufträgen überhäuft wird.
Am besten Sie legen – möglicherweise gemeinsam mit Ihrem Auszubildenden – einen Termin fest, zudem im Wochenturnus diese Arbeit zuverlässig erledigt wird. Sie selbst haben als Ausbilder die Pflicht, den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen – beispielsweise alle acht Wochen.
Zudem weisen Sie Ihre Auszubildenden je nach Bedarf mehr oder weniger häufig darauf hin, dass sie den Nachweis regelmäßig zu führen haben. So wird es keine Probleme mit dem schriftlichen Ausbildungsnachweis geben und dieser kann zusätzlichen Nutzen stiften: Der Azubi resümiert wöchentlich seine Tätigkeiten und Berufsschulthemen der vergangenen Tage. Das gibt ihm Struktur und einen Überblick über seine bisherige Ausbildung.