Sind Sie unsicher am Ende der Probezeit in der Ausbildung?
Wenn sich die Probezeit in der Ausbildung dem Ende zuneigt, steht die wichtige Entscheidung an: Übernahme ja oder nein. Manchmal stehen Auszubildende so knapp auf der Kippe, dass man die Probezeit am liebsten verlängern würde. Aber geht das so einfach?
1 bis 4 Monate Probezeit in der Ausbildung
Ein Blick in das Berufsbildungsgesetz hilft bei dieser Frage nur bedingt weiter. In § 20 ist zu lesen, dass die Probezeit mindestens 1 Monat dauern muss und höchstens 4 Monate dauern darf. Das Wort “verlängern“ kommt hier nicht vor. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen die Probezeit verlängert werden darf.
Die 2 Voraussetzungen, um die Probezeit in der Ausbildung zu verlängern:
- Es muss vereinbart worden sein, dass die Probezeit tatsächlich auch verlängert werden darf. Das kann durch eine entsprechende Klausel im Berufsausbildungsverhältnis geschehen oder erst während der Probezeit vereinbart werden.
- Die Probezeit muss für einen längeren Zeitraum unterbrochen worden sein, z. B. weil der Azubi krank war. Dabei gilt die Grundregel: Um die Probezeit zu verlängern, muss sie mehr als ein Drittel ausgefallen sein.
Beachten Sie: Beide Voraussetzungen müssen für die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit erfüllt sein, keineswegs nur eine!
Aber Vorsicht: Die Probezeit darf nur so lange verlängert werden, wie sie tatsächlich nicht stattgefunden hat. Achten Sie hier darauf, dass Sie die neue Probezeit auf keinen Fall zu lange ansetzen – auch nicht nur um einen Tag. Die Folge wäre nämlich unerfreulich: Die gesamte Verlängerung wäre dann nämlich nichtig; und die Probezeit ist zu dem Zeitpunkt, in dem die zu lange Ansetzung festgestellt wird, möglicherweise schon vorbei!