Probezeit verlängern in der Ausbildung?

Ist es eigentlich möglich, die Probezeit in der Ausbildung zu verlängern? Das Berufsbildungsgesetz schreibt schließlich eine maximale Länge von 4 Monaten vor. Muss man sich auch daran halten, wenn der Azubi längere Zeit krank war?

Sind Sie unsicher am Ende der Probezeit in der Ausbildung?
Wenn sich die Probezeit in der Ausbildung dem Ende zuneigt, steht die wichtige Entscheidung an: Übernahme ja oder nein. Manchmal stehen Auszubildende so knapp auf der Kippe, dass man die Probezeit am liebsten verlängern würde. Aber geht das so einfach?

1 bis 4 Monate Probezeit in der Ausbildung
Ein Blick in das Berufsbildungsgesetz hilft bei dieser Frage nur bedingt weiter. In § 20 ist zu lesen, dass die Probezeit mindestens 1 Monat dauern muss und höchstens 4 Monate dauern darf. Das Wort “verlängern“ kommt hier nicht vor. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen die Probezeit verlängert werden darf.

Die 2 Voraussetzungen, um die Probezeit  in der Ausbildung zu verlängern:  

  1. Es muss vereinbart worden sein, dass die Probezeit tatsächlich auch verlängert werden darf. Das kann durch eine entsprechende Klausel im Berufsausbildungsverhältnis geschehen oder erst während der Probezeit vereinbart werden.  
  2. Die Probezeit muss für einen längeren Zeitraum unterbrochen worden sein, z. B. weil der Azubi krank war. Dabei gilt die Grundregel: Um die Probezeit zu verlängern, muss sie mehr als ein Drittel ausgefallen sein.  

Beachten Sie: Beide Voraussetzungen müssen für die Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit erfüllt sein, keineswegs nur eine!

Aber Vorsicht: Die Probezeit darf nur so lange verlängert werden, wie sie tatsächlich nicht stattgefunden hat. Achten Sie hier darauf, dass Sie die neue Probezeit auf keinen Fall zu lange ansetzen – auch nicht nur um einen Tag. Die Folge wäre nämlich unerfreulich: Die gesamte Verlängerung wäre dann nämlich nichtig; und die Probezeit ist zu dem Zeitpunkt, in dem die zu lange Ansetzung festgestellt wird, möglicherweise schon vorbei!