Probezeit in der Ausbildung: So wird sie verlängert

Als Ausbilder sollten Sie die Probezeit der Azubis effektiv nutzen. Schließlich müssen Sie innerhalb dieser maximal 4 Monate testen, ob ein Auszubildender für die gewählte Ausbildung tatsächlich geeignet ist. Wird allerdings mehr als ein Drittel der Probezeit versäumt, dann können Sie diese um den entsprechenden Zeitraum verlängern.

Die Probezeit gibt Ihnen als Ausbilder die Möglichkeit, Ihre Azubis während der Ausbildung zu testen. Möglicherweise stellen Sie fest, dass Beruf und Auszubildender doch nicht zusammen passen. Oder dass der Azubi auch einfachen Arbeiten nicht gewachsen ist. Grund genug für Sie, etwas genauer hinzuschauen und ggf. für zusätzliche Unterstützung zu sorgen.

Lassen Sie keine Möglichkeit aus, das tatsächliche Leistungsvermögen des Auszubildenden zu testen. Denn irgendwann ist die Probezeit beendet und Sie müssen entscheiden: Übernahme ja oder nein?

Probezeit zum erheblichen Teil versäumt? Verlängerung ist auch in der Ausbildung möglich!
Manchmal kommt es vor, dass die maximal 4-monatige Probezeit unterbrochen wurde, beispielsweise durch eine längere Erkrankung des Auszubildenden. Ihnen fehlen dann wichtige Wochen zur Beurteilung des Auszubildenden. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Probezeit zu verlängern. Allerdings gibt es hierfür 2 Voraussetzungen:

  1. Die Option einer Verlängerung wird zwischen Ihnen und dem Auszubildenden tatsächlich so (und zwar schriftlich) vereinbart. Möglich ist das auch durch eine entsprechende Formulierung im Ausbildungsvertrag.
  2. Der versäumte Zeitraum muss erheblich sein. Konkret bedeutet das: Zu mehr als einem Drittel fand während der Probezeit keine Ausbildung statt.

Beachten Sie allerdings: Sie dürfen nur maximal um den Zeitraum verlängern, der versäumt wurde. Ist diese Zeit auch nur einen Tag zu lang, dann wird die gesamte Verlängerung hinfällig. Das bedeutet, dass die Probezeit dann zum im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin endet.

Nicht anrechnen dürfen Sie Unterbrechungen der Ausbildung, die auf den Betrieb zurückgehen, beispielsweise die zeitweise Stilllegung von Betriebsteilen.

Was Sie noch zur Probezeit in der Ausbildung wissen sollten

  • Sie dauert zwischen 1 und 4 Monaten.
  • Man darf im Rahmen einer Ausbildung nicht auf die Probezeit verzichten.
  • Im Falle einer Kündigung brauchen Sie keine Begründung anzugeben und nach dem Berufsbildungsgesetz auch keine Frist einzuhalten. Allerdings müssen Sie einige Tage zuvor den Betriebsrat – sofern Sie einen haben – informieren.