Pro und Contra von Begleitungen zum Vorstellungsgespräch

Viele Bewerber machen den Fehler, sich von ihrem Lebenspartner nicht nur zum Vorstellungsgespräch bringen zu lassen, sondern ihn auch direkt mit ins Gespräch zu nehmen. Warum dies eher kontraproduktiv ist, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich ein Bewerber von seinem Lebens-/Ehepartner zum Vorstellungsgespräch bringen lässt, sofern es dessen Zeit erlaubt. Als K. O.-Kriterium ist es jedoch zu werten, wenn der Partner während des Gesprächs draußen im Foyer oder gar im Sekretariat auf seinen Partner wartet oder sogar von dem Bewerber mit ins Vorstellungsgespräch genommen wird.

Dieses Phänomen kommt zwar nicht täglich vor, ist jedoch auch nicht so selten, wie man glauben mag.

Gründe, warum es kontraproduktiv ist, den Lebenspartner während des Vorstellungsgesprächs im Foyer oder gar im Sekretariat warten zu lassen

  • Es wird der Eindruck erweckt, als wenn der Bewerber nichts ohne seinen Partner entscheiden oder tun könnte bzw. dieser nur darauf lauert, sich mehr oder weniger qualifiziert in den Bewerbungsprozess einzumischen
  • Wenn der Partner im Sekretariat wartet: Die dort tätigen Assistenten können sich nicht ungestört der Arbeit widmen bzw. vertrauliche Vorgänge können während der Anwesenheit des Partners überhaupt nicht bearbeitet oder besprochen werden
  • Dem Bewerber wird in jedem Fall die Fähigkeit zur Selbstständigkeit und eigenem Denken abgesprochen
  • Dem Arbeitgeber drängt sich u. U. die Frage auf, ob die Familie bzw. Familiengründung des Bewerbers nicht wichtiger ist als eine neue Arbeitsstelle.

Wenn der Partner sogar mit ins Vorstellungsgespräch kommt

Analog gilt das oben beschriebene auch für den Fall, dass der Partner mit ins Vorstellungsgespräch kommt. Schließlich möchte der Personaler den Bewerber mit seinen Stärken und Schwächen kennen lernen und nicht den Partner.

Ebenso wenig kommt es gut an, wenn der Bewerber seinen Partner während des Gesprächs immer wieder fragende, unsichere Blicke zuwirft, als wenn er sich erst die Erlaubnis einholen müsste, bestimmte Ausführungen zu einem Sachverhalt oder auf eine Frage des Personalchefs machen zu dürfen. Mischt sich der Partner sogar noch aktiv ins Gespräch ein, bedeutet dies für den Bewerber in aller Regel das Aus im Bewerbungsprozess.

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