Privatverkäufer sind den gewerblichen Verkäufern gegenüber stark bevorteilt

Echte Privatverkäufer haben gegenüber gewerblichen Verkäufern einige Vorteile: Gewerbliche Verkäufe haben zum Beispiel besondere Informationspflichten, die für Privatverkäufer nicht gelten. Außerdem können Privatverkäufer für ihre Artikel die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen. Gewerbliche dagegen haften zwei Jahre für Mängel und können diese Frist nur bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr verkürzen. Nicht zuletzt geht das Versandrisiko zu Lasten gewerblicher Verkäufer und kann noch nicht einmal vertraglich auf die Käufer abgewälzt werden.
Gewerblicher oder Privatverkäufer?
Privatverkäufer sind, beispielsweise bei eBay, den gewerblichen Verkäufern gegenüber stark im Vorteil, daher versuchen unseriöse Händler gelegentlich sich als Privatverkäufer auszugeben. Echte Privatverkäufer haben nämlich gegenüber gewerblichen noch einen entscheidenden Vorteil: Sie können nicht wegen einer Verletzung von Informationspflichten von einem Wettbewerber abgemahnt werden, da sie gar keine Anbieterkennung oder Widerrufsbelehrung in ihren Angeboten haben müssen.
Privaten Verkäufern drohen Abmahnungen hauptsächlich wegen Verstößen gegen Marken- oder Urheberrechte. Als gewerblicher Händler dagegen müssen Sie nicht nur darauf achten, keine Marken- oder Urheberrechte zu verletzen, sondern auch diverse Vorschriften zum Verbraucherschutz und zu Informationspflichten einhalten.

Unterschätzen Sie nicht die Gewerblichkeit
Viele Verkäufer unterschätzen die Frage der Gewerblichkeit nach wie vor. Da werden zunächst einige Artikel aus dem privaten Besitz verkauft. Später kauft man dann auch einmal einen Artikel auf dem Flohmarkt, den man mit Gewinn bei eBay weiterverkauft. Oder man verkauft für den Nachbarn ohne PC dessen Artikel bei eBay und lässt sich dafür eine Provision bezahlen. Und unversehens bekommt man eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale oder einem anderen Verkäufer, der das (oft zu Recht) bereits für gewerblich hält.

Privatverkäufer? Keine Zwischenschritte
Es gibt da nur schwarz oder weiß, kein grau: Entweder man handelt privat, oder man handelt gewerblich! Wer als Verkaufsagent nebenher einige hundert Euro monatlich verdient, hat genau die gleichen Pflichten, wie der multinationale Großkonzern!
Man hatte damals bei der Gesetzgebung in erster Linie den Verbraucherschutz im Auge und leider übersehen, wie schwer man es mit diesem Bürokratismus Existenzgründern macht.