Private Telefonnutzung für Unternehmer
Lesezeit: < 1 MinuteDiese Ungleichbehandlung ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil Az. XI R 50/05 vom 21.06.2006) in Ordnung. In der Begründung heißt es, die private Nutzung durch Arbeitnehmer ist begrenzt und unterliegt der Kontrolle durch den Arbeitgeber, während der Unternehmer nicht einer solchen Einschränkung unterliegt.
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