Prinzip Hoffnung: Jugendliche als Teilzeitbeschäftigte

Das Prinzip heißt Hoffnung. Seit dem 01. Juli wird die Teilzeitarbeit für Jugendliche staatlich gefördert. Als Arbeitgeber können Sie Jugendliche als Teilzeitbeschäftigte einstellen. Der Jugendliche Teilzeitbeschäftigte bekommt dann einen Lohnzuschuss vom Arbeitsamt in Höhe von 20 Prozent. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die hohe Arbeitslosigkeit unter den Jugendlichen bekämpfen und dem Nachwuchs gleichzeitig neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.
Die Förderung für jugendliche Teilzeitbeschäftigte ist ein Wechsel auf die Zukunft. Spätestens ab dem Jahr 2006, so glaubt die Bundesregierung, werden Sie es als Arbeitgeber schwer haben, neue Arbeitskräfte zu finden. Besonders, wenn Ihr Betrieb im Osten liegt.

Ihre Prognose begründet die Bundesregierung damit, dass sich in vier Jahren erstmals die starken Rückgänge bei den Geburten bemerkbar machen, die sich Anfang der 90er Jahre insbesondere im Osten verzeichnen ließen. Die Rechnung ist einfach: Wenige Geburten haben 16 bis 18 Jahre später weniger Arbeitskräfte zur Folge. Deswegen will die Bundesregierung mit ihrem neuen Programm zur Förderung der Teilzeitarbeitslosigkeit den Mangel, der 2006 eintreten soll, mit den derzeit arbeitslosen Jugendlichen ausgleichen.

Gefördert werden sollen arbeitslose Jugendliche, für die sich derzeit kein Vollzeitarbeitsplatz finden lässt. Und das sind – insbesondere in den strukturschwachen Gebieten im Osten – viele. Diese Jugendlichen sollen auf solche Teilzeitarbeitsplätze vermittelt werden, die aufgrund von Altersteilzeit frei werden.

Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen sich ältere Arbeitnehmer, die aufgrund von Altersteilzeit anfangs nur noch halbtags und später gar nicht mehr arbeiten, ihren Arbeitsplatz mit einem Jugendlichen, der ebenfalls nur teilzeitbeschäftigt wird, teilen. Dadurch werden, so denken sich die Arbeitsmarktexperten der Bundesregierung, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Einerseits werden die arbeitslosen Jugendlichen von der Straße geholt. Andererseits können die älteren Arbeitnehmer den Jugendlichen ihre Erfahrungen und ihre spezifischen Kenntnisse weitergeben.

Der drohende Mangel an Fachkräften, den die Experten in der Regierung spätestens 2006 fürchten, könnte auf diese Weise aufgefangen werden.

Die Förderung sieht so aus: Bieten Sie als Arbeitgeber in einem strukturschwachen Gebiet einen Teilzeitjob für einen Jugendlichen an, bekommt dieser zusätzlich zu dem Teilzeitlohn, den Sie zahlen, von Seiten des Arbeitsamts für ein Jahr noch einen zusätzlichen Zuschuss von 20 Prozent. Für einen Halbtagsjob erhält der Jugendliche somit 20 Prozent mehr, als Sie als Arbeitgeber für die Teilzeitbeschäftigung zahlen.

Im Anschluss an dieses eine Jahr kann die Förderung noch für ein weiteres Jahr bewilligt werden. Die Förderung gilt auch außerhalb der Altersteilzeit, wenn ein älterer Mitarbeiter aus dem Erwerbsleben ausscheidet und Sie als Arbeitgeber diese Stelle nur noch mit einem Teilzeitbeschäftigten besetzen wollen.

Finanzielle Vorteile für Sie als Arbeitgeber bietet das neue Förderprogramm hingegen nicht, wenn sich der Jugendliche den Arbeitsplatz mit einem älteren Mitarbeiter teilt, der sich in Altersteilzeit befindet. Das wäre in den Augen der Bundesregierung nämlich eine doppelte Förderung, weil Sie als Arbeitgeber bereits Zuschüsse wegen der Altersteilzeit erhalten.

Die bisherigen Zuschüsse an Arbeitgeber bleiben allerdings erhalten: Wenn Sie als Arbeitgeber einen arbeitslosen Jugendlichen einstellen, können Sie für das erste Jahr mit einer Förderung von 60 Prozent des Arbeitslohns, für das zweite Jahr immerhin noch mit 40 Prozent rechnen. Die Einstellung arbeitsloser Jugendlicher kann sich für Sie als Arbeitgeber also durchaus lohnen.