Die FIFA hat sich den Namen der Weltmeisterschaft in vier Sprachen als Wortmarke schützen lassen. Hinzu kommen die Rechte an Wort-Bild-Marken und Bildmarken, also Logos, Maskottchen, Pokalen etc. Die Nutzung für eigene Werbezwecke ist folglich untersagt und kann zu teuren Abmahnungen und Unterlassungsklagen führen. Das gilt auch in der Pressearbeit.
Bei eigenen WM-Aktionen ist Vorsicht geboten
Zur Fußball-WM 2006 in Deutschland waren Werbeaktionen und PR-Maßnahmen mit Bezug zum Fußball besonders beliebt. Aber selbst für die Berichterstattung in den Medien gab es restriktive Vorgaben der FIFA für die Nutzung der eigenen Symbole und Schriftzüge. Selbst Journalisten sahen sich in der Berichterstattung über das Ereignis mit daumendicken Handbüchern und Reglements konfrontiert.
Die restriktive Praxis von beauftragten Anwaltskanzleien bei der Verfolgung von Markenrechtsverstößen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft wurde damals selbst zum Medienthema. Im Verlauf der WM im eigenen Land lockerte die FIFA ihre Praxis ein wenig, rückte aber nicht generell von dem Konzept der Vermarktung des Turniernamens ab.
Was bedeutet das für die Pressearbeit zur WM?
Das bedeutet für Ihre Pressearbeit, dass Sie ohne offizielle, kostenpflichtige Genehmigung (Lizenz) der FIFA nicht das Recht haben, den Schriftzug Fußball-WM einzusetzen. Das gilt für Pressemitteilungen, Anzeigen und Plakate und sämtliche andere Kommunikationsmittel. Offizielle Sponsoren oder Förderer bekommen die Genehmigung, je nach Art und Umfang des Engagements auch nur teilweise.
Bei der Planung von Aktionen mit Bezug zur Fußball-WM sollten sie deshalb immer den Rat eines externen Sachverständigen oder Anwalts hinzuziehen, um Risiken für die eigene Organisation auszuschließen.
Die Warenzeichen der Fußball-WM 2010:
- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010
- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2010
- FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der FIFA und in dem Dokument.