Preisgestaltung: Festpreis mit Öffnungsklausel vereinbaren

Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten legen Unternehmen viel Wert auf Kalkulationssicherheit für einen bestimmten Zeitraum. Gleichzeitig ist es natürlich wichtig, von eventuellen Preissenkungen zu profitieren. Vereinbaren Sie deshalb mit Ihren Lieferanten einen Festpreis mit Öffnungskausel.

Dahinter steckt ein Festpreis, der nach oben "gedeckelt" und nach unten hin offen ist.

Beispiel:
Fallen die Materialkosten des Lieferanten während der Vertragsdauer des Festpreises, sinkt auch der festgelegte Einkaufspreis.

Festpreis: Muster für eine Preisgleitklausel
Selbstverständlich muss bei einer solchen Festpreis-Vereinbarung die spezielle Preisgleit- oder Öffnungsklausel genau festgelegt sein, damit die Preissenkung reibungslos und für beide Seiten transparent verläuft. Verwenden Sie folgendes Formulierungsmuster in Ihren Verträgen:
"Die unter Vertragspunkt x vereinbarte Preisgleitklausel kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Materialpreis fällt. Steigen die Materialkosten des Lieferanten, gilt weiterhin der unter Punkt y vereinbarte Festpreis." Vorteile eines Festpreises mit Öffnungsklausel
Sie können nie genau wissen, wie sich die Preise in den kommenden Monaten oder Jahren entwickeln werden. Bei einem Festpreis mit Öffnungsklausel profitieren Sie auch bei langen Vertragslaufzeiten von eventuellen Preissenkungen.

Unser Praxistipp: Schließen Sie Verträge nur mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr ab. Diese sind einerseits lang genug, um für den Lieferanten interessant zu sein und andererseits kurz genug, um Sie nicht zu lange an einen bestimmen Zulieferer zu binden.