Preisausschreiben: Das müssen Sie beachten

Der Spaß am Tüfteln oder die Aussicht auf einen leichten Gewinn bringen jährlich Millionen Menschen dazu, an Preisausschreiben teilzunehmen. Nutzen Sie diesen Effekt für Ihr Unternehmen, indem Sie durch ein Preisausschreiben Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Aber Vorsicht: Der Bundesgerichtshof hat zwar mehrfach entschieden, dass Preisausschreiben auch im Rahmen von Werbung zulässig sind; Sie müssen aber das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die weitere Rechtsprechung beachten:
  • Sie dürfen Ihr Preisausschreiben nicht an Bestellungen koppeln. 
  • Sie dürfen Teilnehmer auch nicht werbepsychologisch unter Druck setzen, bei Ihnen etwas zu kaufen.
  • Für Preisausschreiben im Internet müssen Sie neuerdings Teilnahmebedingungen veröffentlichen.

Halten Sie sich nicht daran, drohen Ihnen kostenpflichtige Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs durch Wettbewerber und Verbraucherschützer. Das kostet Sie mindestens einige Hundert Euro oder zieht gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich.
 
Auch müssen Sie aufpassen, was Sie den Teilnehmern versprechen. Sonst sind Sie am Ende verpflichtet, Preise zu vergeben, die Sie gar nicht vorgesehen hatten. Das kann teuer für Sie werden. Preisausschreiben können Sie als Preisrätsel, Gewinnspiel, Verlosung oder Wettbewerb entwerfen.

  • Beim Preisrätsel ist z.B. eine Frage zu beantworten ("Wer gewann 1974 die Fußballweltmeisterschaft?"). 
  • Beim Gewinnspiel muss der Teilnehmer etwas tun ("Sammeln Sie die Buchstaben, und setzen Sie das Lösungswort zusammen!"). 
  • Bei einer Verlosung reicht die bloße Teilnahme am Preisausschreiben, um gewinnen zu können. 
  • Bei einem Wettbewerb gibt es keine richtige oder falsche Lösung. Die Teilnehmer sollen z.B. eine kreative Leistung erbringen (Malwettbewerb), die eine Jury bewertet.

Im Hinblick auf die rechtliche Situation gibt es keine Unterschiede zwischen diesen Spielformen. Sie alle sind erlaubt – ohne besondere Genehmigung.