Prämienauszahlung der Kassen: Wer profitiert davon?

Die Techniker Kasse (TK) gilt als Deutschlands zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse. Sie sorgt nun für einen echten Paukenschlag im Kampf um Mitglieder. Denn die Krankenkasse will aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage ihren Mitgliedern Prämien ausschütten. Die Frage in vielen Lohnbüros lautet: Haben wir auch etwas davon?

Seit Einführung des Gesundheitsfonds fließen die Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr direkt an die Krankenkassen, sondern in einem bürokratischen Verfahren zunächst in den Gesundheitsfonds beim Bundesversicherungsamt. Von dort werden dann die Gelder wieder nach einem Schlüssel verteilt.

Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds wurde auch der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung vereinheitlicht. Er liegt derzeit bei 15,5%. Die Krankenkassen erhalten ihre Mittel aus dem Gesundheitsfonds. Kommen sie damit nicht aus, so können sie Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. Dies ist bei einigen Kassen geschehen. So musste die City BKK seinerzeit sogar Insolvenz anmelden, weil sie nicht genügend Finanzmittel erwirtschaften konnte.

Doch es gibt auch einen anderen Weg. Wirtschaftet eine Krankenkasse gut, so kann sie die vorhandenen Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Seit einigen Jahren verfährt so schon die HKK. Hier werden jährlich Prämien von 60 € ausgeschüttet. Aber auch andere Kassen wie die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Techniker Krankenkasse (TK) zahlen nun die Überschüsse aus.

Kein Vorteil für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber profitieren Sie leider nicht von den Prämienausschüttungen. Denn diese kommen ausschließlich den Arbeitnehmern zugute. Eine Beitragserstattung können Sie also nicht erwarten.

Hintergrund für die alleinige Prämienausschüttung an die Arbeitnehmer ist, dass diese seit Jahren bereits einen höheren Krankenversicherungsbeitragssatz zahlen müssen. Sie zahlen bereits seit 2005 0,9% mehr Krankenversicherungsbeiträge.

Ausblick 2013

Für 2013 soll der Beitragssatz der Krankenversicherung stabil bei 15,5% liegen. Zwar haben die Sozialversicherungsträger immense Überschüsse erwirtschaftet, doch eine Beitragssatzsenkung ist nicht in Sicht. An einer Beitragssatzsenkung wären auch Sie als Arbeitgeber beteiligt, da Sie schließlich 7,3% Beitragsanteil tragen.

Im Jahr 2013 soll die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung von jetzt 3.825 € im Monat auf dann 3.937,50 € steigen. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber höhere Aufwendungen zur Krankenversicherung, mit denen Sie 2013 kalkulieren müssen. Denn Ihre höherverdienenden Arbeitnehmer kosten Sie höhere Arbeitgeberbeiträge. Ihr Höchstbeitragszuschuss beträgt dann 287,44 € im Monat bzw. 3.449,28 € im Jahr.