Es handelt sich bei Porsche nicht um eine freiwillige Rückrufaktion, sondern um eine Verordnung von Bundesverkehrsminister Dobrindt. Zudem dürfen die betroffenen Porsche nicht mehr zugelassen werden. Porsche soll bei den Dieselmotoren eine Abgas-Software installiert haben, damit auf dem Prüfstand die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Im Straßenverkehr soll die Einrichtung dann nicht eingeschaltet sein, sodass sich der Schadstoffausstoß entsprechend erhöht. Das erinnert stark an die Abgasmanipulationen bei VW.
Imageschaden für die Autoindustrie
Allerdings waren die VW-Abgasmanipulationen schon bekannt, bevor die Porsche Cayenne 3 TDI überhaupt zugelassen wurden. „Das macht das Ganze noch brisanter und dürfte ein weiterer Imageschaden für die Autoindustrie sein. Zumal die betroffenen Porsche auch noch in der strengen Schadstoffklasse 6 eingestuft wurden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte.
Der Abgasskandal scheint kein Ende zu finden und Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften mehr und mehr das Vertrauen in die Autoindustrie verlieren. Zudem stellt sich die Frage, ob durch eine Nachrüstung überhaupt die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden können und welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Motorleistung und den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs haben. Schon jetzt wird es immer schwieriger, einen gebrauchten Diesel zu einem annehmbaren Preis zu verkaufen. Das Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. Juli immer wahrscheinlicher werden, macht es für die Diesel-Fahrer nicht einfacher.
Rückabwicklung des Kaufvertrags
Dr. Hartung sieht die Zeit zum Handeln gekommen. Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist klar, dass die betroffenen Diesel-Fahrzeuge einen Mangel aufweisen und der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden kann, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt. Entsprechend fallen auch immer mehr Gerichtsurteile verbraucherfreundlich aus.
Auch der Widerrufsjoker kann den Weg ebnen, um sein Fahrzeug wieder zurückgeben zu können. Möglich ist der Widerruf eines Autokredits, wenn die Bank bei Kreditverträgen ab dem 11. Juni 2010 über die Widerrufsmöglichkeiten nicht ordnungsgemäß belehrt hat. Bei einer Finanzierung über die Autobank bedeutet ein erfolgreicher Widerruf, dass der Kaufvertrag ebenfalls rückabgewickelt wird. Besonders interessant wird es, wenn der Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde, was bei den betroffenen Porsche Cayenne der Fall sein dürfte. Denn dann muss möglicherweise noch nicht einmal ein Nutzungsersatz gezahlt werden.
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