PKW: Rundfunkgebühren auch bei nur teilweise geschäftlicher Nutzung
Die Möglichkeit der Befreiung für Zweitgeräte gilt nur für Kfz, die ausschließlich privat genutzt werden. Dagegen führt jede Nutzung im Rahmen der Berufstätigkeit dazu, dass die GEZ Gebühren fordern wird. Egal, ob ein selbstständiger oder ein unselbstständiger Beschäftigter den Wagen fährt.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: