Photovoltaikanlagen und die Steuer: Rechnungen

Neben den leichteren Voraussetzungen bei sogenannten Kleinbetragsrechnungen müssen normale Rechnungen - mit einem Rechnungsbetrag jenseits der 150 € - eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hier die Fakten!

Formale Voraussetzungen bei Rechnungen
Für die Praxis ist daher die Einhaltung der formalen Vorschriften von enormer Bedeutung. Entsprechend den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes muss eine Rechnung daher folgende Angaben enthalten:

1. Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3. Das Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)

4. Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)

5. Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

6. Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung

7. Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist

8. Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

9. Im Falle von steuerpflichtigen Werkleistungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück einen Hinweis darauf, dass die Rechnung mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden muss