Berechnungsbeispiel Umsatzsteuer: Im Folgenden ist die Berechnung der Besteuerung im Bereich der Umsatzsteuer beim Betreiber einer Photovoltaikanlage durchgeführt worden, wenn dieser die Kleinunternehmerregelung gewählt hat bzw. wenn er normaler Unternehmer in der Umsatzsteuer wird.
Bei der Kleinunternehmerregelung ergibt sich folgende Rechnung:
Einnahmeseite:
erhaltene Einspeisevergütung (netto) 1.000 €
keine Umsatzsteuer da Kleinunternehmer
Summe Einnahmen 1.000 €
Ausgabenseite:
zu zahlende Anschaffungskosten Anlage 10.000 €
darauf 19% Umsatzsteuer 1.900 €
Summe Ausgaben 11.900 €
wirtschaftliche Belastung 10.900 €
Sofern der Anlagenbetreiber zur Umsatzsteuer optiert, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Einnahmeseite :
erhaltene Einspeisevergütung (netto) 1.000 €
darauf ebenso erhaltene Umsatzsteuer 190 €
Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes 1.710 €
(190 € zu zahlende Umsatzsteuer aus der
Vergütung abzgl. 1.900 € Vorsteuer aus
den Anschaffungskosten)
Summe Einnahmen 2.900 €
Ausgabeseite :
zu zahlende Anschaffungskosten Anlage 10.000 €
darauf 19% Umsatzsteuer 1.900 €
Summe Ausgaben 11.900 €
wirtschaftliche Belastung 9.000 €
Im Ergebnis führt die Umsatzbesteuerung zu einer wirtschaftlichen Besserstellung von 1.900 €: Dies entspricht exakt der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten. Die Besteuerung der Einspeisevergütung ist indes ein durchlaufender Posten.