Bei der Kleinunternehmerregelung ergibt sich folgende Rechnung:
Einnahmeseite:
erhaltene Einspeisevergütung (netto) 1.000 €
keine Umsatzsteuer da Kleinunternehmer
Summe Einnahmen 1.000 €
Ausgabenseite:
zu zahlende Anschaffungskosten Anlage 10.000 €
darauf 19% Umsatzsteuer 1.900 €
Summe Ausgaben 11.900 €
wirtschaftliche Belastung 10.900 €
Sofern der Anlagenbetreiber zur Umsatzsteuer optiert, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Einnahmeseite :
erhaltene Einspeisevergütung (netto) 1.000 €
darauf ebenso erhaltene Umsatzsteuer 190 €
Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes 1.710 €
(190 € zu zahlende Umsatzsteuer aus der
Vergütung abzgl. 1.900 € Vorsteuer aus
den Anschaffungskosten)
Summe Einnahmen 2.900 €
Ausgabeseite :
zu zahlende Anschaffungskosten Anlage 10.000 €
darauf 19% Umsatzsteuer 1.900 €
Summe Ausgaben 11.900 €
wirtschaftliche Belastung 9.000 €
Im Ergebnis führt die Umsatzbesteuerung zu einer wirtschaftlichen Besserstellung von 1.900 €: Dies entspricht exakt der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten. Die Besteuerung der Einspeisevergütung ist indes ein durchlaufender Posten.