Photovoltaikanlagen und die Steuer: Berechnungsbeispiel Umsatzsteuer

Berechnungsbeispiel Umsatzsteuer: Im Folgenden ist die Berechnung der Besteuerung im Bereich der Umsatzsteuer beim Betreiber einer Photovoltaikanlage durchgeführt worden, wenn dieser die Kleinunternehmerregelung gewählt hat bzw. wenn er normaler Unternehmer in der Umsatzsteuer wird.

Bei der Kleinunternehmerregelung ergibt sich folgende Rechnung:

Einnahmeseite:

erhaltene Einspeisevergütung (netto)                          1.000 €

keine Umsatzsteuer da Kleinunternehmer

Summe Einnahmen                                                    1.000 €

Ausgabenseite:

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage                    10.000 €

darauf 19% Umsatzsteuer                                           1.900 €

Summe Ausgaben                                                     11.900 €

wirtschaftliche Belastung                                            10.900 €

Sofern der Anlagenbetreiber zur Umsatzsteuer optiert, sieht die Rechnung wie folgt aus:

Einnahmeseite :

erhaltene Einspeisevergütung (netto)                          1.000 €

darauf ebenso erhaltene Umsatzsteuer                          190 €

Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes                   1.710 €

(190 € zu zahlende Umsatzsteuer aus der

Vergütung abzgl. 1.900 € Vorsteuer aus

den Anschaffungskosten)

Summe Einnahmen                                                    2.900 €

Ausgabeseite :

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage                  10.000 €

darauf 19% Umsatzsteuer                                        1.900 €

Summe Ausgaben                                                     11.900 €

 

wirtschaftliche Belastung                                             9.000 €

Im Ergebnis führt die Umsatzbesteuerung zu einer wirtschaftlichen Besserstellung von 1.900 €: Dies entspricht exakt der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten. Die Besteuerung der Einspeisevergütung ist indes ein durchlaufender Posten.